hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einmalige Einnahme in Form der Rentennachzahlung - keine Berücksichtigung über den Bewilligungs- bzw Verteilzeitraum hinaus bei vorzeitigem Verbrauch - bereite Mittel - rückwirkende

Nach unten

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einmalige Einnahme in Form der Rentennachzahlung - keine Berücksichtigung über den Bewilligungs- bzw Verteilzeitraum hinaus bei vorzeitigem Verbrauch - bereite Mittel - rückwirkende  Empty Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einmalige Einnahme in Form der Rentennachzahlung - keine Berücksichtigung über den Bewilligungs- bzw Verteilzeitraum hinaus bei vorzeitigem Verbrauch - bereite Mittel - rückwirkende

Beitrag von Willi Schartema Mo März 30, 2015 9:21 am

Verpflichtung des Leistungsträgers zur vorläufigen Leistungsgewährung - Beweismaßstab im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - eidesstattliche Versicherung 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.03.2015 - L 5 AS 110/15 B ER - rechtskräftig





Das Jobcenter muss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Antragstellerin rückwirkend vorläufig Leistungen nach dem SGB II erbringen, denn die Antragstellerin hat durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht, dass sie bereits den Nachzahlungsbetrag der privaten Versicherung vollständig ausgegeben hat.

Leitsätze (Autor )

1. Zwar ist nach § 11 Abs. 3 SGB II die Nachzahlung der ÖSA als einmalige Einnahme auf sechs Monate zu verteilen. Dies gilt jedoch nur, soweit sie noch als "bereites Mittel" zum Bestreiten des Lebensunterhaltes zur Verfügung steht (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2013, B 14 AS 38/12).

2. Die eidesstattliche Versicherung ist geeignet, den Anordnungsanspruch glaubhaft zu machen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn sie sich in einem wesentlichen Punkt als unrichtig erweist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. August 2014, 1 BvR 1453/12).

3. Eine insoweit rückwirkende Verpflichtung des Leistungsträgers zur vorläufigen Leistungsgewährung ist grundsätzlich vom Fortbestehen der Notlage oder von einem aktuell noch bestehenden Nachholbedarf abhängig (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 26. August 2010, L 5 AS 353/10 B ER). Für eine solche Annahme bedarf es jedoch einer entsprechenden Darlegung und Glaubhaftmachung, die hier gegeben ist.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176533&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1808/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abfindung aus arbeitsgerichtlichem Vergleich - einmalige Einnahme - keine Berücksichtigung über den Bewilligungs- bzw. Verteilzeitraum hinaus bei vorzeitigem Verbrauch - bereite Mittel -
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abfindung - Gutschrift auf überzogenes Bankkonto - bereite Mittel
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Kapitalerträge aus einem Bausparvertrag - rechtlicher und tatsächlicher Zufluss - bereite Mittel
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft - Aufteilung der einmaligen Einnahme auf angemessenen Zeitraum - vorzeitiger Verbrauch - Auch verschwenderischer Erbe hat Anspruch auf Hartz IV - Leistungen.
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - geschenkte Urlaubsreise von den Eltern in Höhe von knapp 6.000 Euro in bar - vorzeitiger Einkommensverbrauch - nicht bereite Mittel - Rechtsänderung zum 1.4.2011 - Übertragbarkeit der

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten