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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft - Aufteilung der einmaligen Einnahme auf angemessenen Zeitraum - vorzeitiger Verbrauch - Auch verschwenderischer Erbe hat Anspruch auf Hartz IV - Leistungen.

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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft - Aufteilung der einmaligen Einnahme auf angemessenen Zeitraum - vorzeitiger Verbrauch -  Auch verschwenderischer Erbe hat Anspruch auf Hartz IV - Leistungen. Empty Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft - Aufteilung der einmaligen Einnahme auf angemessenen Zeitraum - vorzeitiger Verbrauch - Auch verschwenderischer Erbe hat Anspruch auf Hartz IV - Leistungen.

Beitrag von Willi Schartema Mi Mai 28, 2014 8:47 am

BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 76/12 R


Leitsätze (Autor)
Für den Fall einer durch "fehlerhaftes Ausgabeverhalten" (ggf. schuldhaft) herbeigeführten Hilfebedürftigkeit seitens des Leistungsberechtigten sieht das SGB II keine nur darlehensweise Gewährung existenzsichernder Leistungen für die Regelbedarfe und Mehrbedarfe vor.
 
Es wird an der Rechtsprechung festgehalten, dass existenzsichernde Leistungen nicht allein deshalb verweigert werden dürfen, weil die Hilfebedürftigkeit bei sachgerechtem Verhalten (etwa dem Verbrauch der einmaligen Einnahme in bestimmten monatlichen Teilbeträgen) abzuwenden gewesen wäre. Werden einmalige Einnahmen nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts verwandt, kann das Jobcenter unter Umständen einen Ersatzanspruch nach § 34 SGB II geltend machen.
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2013-12-12&nr=13413&pos=0&anz=12


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