Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - geschenkte Urlaubsreise von den Eltern in Höhe von knapp 6.000 Euro in bar - vorzeitiger Einkommensverbrauch - nicht bereite Mittel - Rechtsänderung zum 1.4.2011 - Übertragbarkeit der
Seite 1 von 1
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - geschenkte Urlaubsreise von den Eltern in Höhe von knapp 6.000 Euro in bar - vorzeitiger Einkommensverbrauch - nicht bereite Mittel - Rechtsänderung zum 1.4.2011 - Übertragbarkeit der
bisherigen Rechtsprechung des BSG auf das neue Recht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.08.2014 - L 4 AS 273/14 B ER - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Eine einmalige Einnahme darf nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch über einen Verteilzeitraum hinweg nur bedarfsmindernd berücksichtigt werden, soweit sie als bereites Mittel geeignet ist, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken ( vgl. BSG, Urteil vom 20. Februar 2014, B 14 AS 53/12 R )
Diese Rechtsprechung ist durch die Neufassung des SGB II zum 01.04.2011 nicht überholt (andere Auffassung: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 03.02.2014 - L 15 AS 437/13 B ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172036&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: gleicher Auffassung SG Kassel, Urteil vom 26.03.2014 - S 6 AS 456/13 - .
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1715/
Willi S
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.08.2014 - L 4 AS 273/14 B ER - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Eine einmalige Einnahme darf nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch über einen Verteilzeitraum hinweg nur bedarfsmindernd berücksichtigt werden, soweit sie als bereites Mittel geeignet ist, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken ( vgl. BSG, Urteil vom 20. Februar 2014, B 14 AS 53/12 R )
Diese Rechtsprechung ist durch die Neufassung des SGB II zum 01.04.2011 nicht überholt (andere Auffassung: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 03.02.2014 - L 15 AS 437/13 B ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172036&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: gleicher Auffassung SG Kassel, Urteil vom 26.03.2014 - S 6 AS 456/13 - .
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1715/
Willi S
Ähnliche Themen
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abfindung - Gutschrift auf überzogenes Bankkonto - bereite Mittel
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Kapitalerträge aus einem Bausparvertrag - rechtlicher und tatsächlicher Zufluss - bereite Mittel
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abfindung aus arbeitsgerichtlichem Vergleich - einmalige Einnahme - keine Berücksichtigung über den Bewilligungs- bzw. Verteilzeitraum hinaus bei vorzeitigem Verbrauch - bereite Mittel -
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einmalige Einnahme in Form der Rentennachzahlung - keine Berücksichtigung über den Bewilligungs- bzw Verteilzeitraum hinaus bei vorzeitigem Verbrauch - bereite Mittel - rückwirkende
» Angelegenheiten nach dem SGB II - bereite Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts - Pfändung einer Hausgeldrückzahlung an einen Wohnungseigentümer durch den Verwalter - nicht tatsächlich zur Verfügung stehende Gutschrift wirkt nicht anspruchsmindernd
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Kapitalerträge aus einem Bausparvertrag - rechtlicher und tatsächlicher Zufluss - bereite Mittel
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abfindung aus arbeitsgerichtlichem Vergleich - einmalige Einnahme - keine Berücksichtigung über den Bewilligungs- bzw. Verteilzeitraum hinaus bei vorzeitigem Verbrauch - bereite Mittel -
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einmalige Einnahme in Form der Rentennachzahlung - keine Berücksichtigung über den Bewilligungs- bzw Verteilzeitraum hinaus bei vorzeitigem Verbrauch - bereite Mittel - rückwirkende
» Angelegenheiten nach dem SGB II - bereite Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts - Pfändung einer Hausgeldrückzahlung an einen Wohnungseigentümer durch den Verwalter - nicht tatsächlich zur Verfügung stehende Gutschrift wirkt nicht anspruchsmindernd
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema