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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein Leistungsausschluss für EU-Bürger bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes.

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Kein Leistungsausschluss für EU-Bürger bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes. Empty Kein Leistungsausschluss für EU-Bürger bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes.

Beitrag von Willi Schartema Mo März 09, 2015 12:33 pm

SG Berlin, Beschluss vom 15.02.2015 - S 6 AS 2176/15 ER



Das Gericht führt aus:

1. Der regelmäßige Umgang mit einem minderjährigen Kind kann ein Aufenthaltsrecht nach Art. 6 iVm § 28 AufhG vermitteln.

2. Ein Aufenthalt aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit einem Kind stellt einen anderen Aufenthaltszweck als nur zum Zwecke der Arbeitssuche dar und führt nicht zum Leistungsausschluss nach § 7 SGB II (vgl BSG, Urteil vom 30.01.2013- B 4 AS 54/12 R).

Anmerkung: S. a. Kein Leistungsausschluss für EU-Bürger bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes, ein Beitrag von RA Kay Füßlein: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=698 
 
Quelle:  Das Gericht führt aus:

1. Der regelmäßige Umgang mit einem minderjährigen Kind kann ein Aufenthaltsrecht nach Art. 6 iVm § 28 AufhG vermitteln.

2. Ein Aufenthalt aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit einem Kind stellt einen anderen Aufenthaltszweck als nur zum Zwecke der Arbeitssuche dar und führt nicht zum Leistungsausschluss nach § 7 SGB II (vgl BSG, Urteil vom 30.01.2013- B 4 AS 54/12 R).

Anmerkung: S. a. Kein Leistungsausschluss für EU-Bürger bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes, ein Beitrag von RA Kay Füßlein: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=698 
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1791/

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