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Kein Leistungsausschluss für EU-Bürger bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes.
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Kein Leistungsausschluss für EU-Bürger bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes.
SG Berlin, Beschluss vom 15.02.2015 - S 6 AS 2176/15 ER
Das Gericht führt aus:
1. Der regelmäßige Umgang mit einem minderjährigen Kind kann ein Aufenthaltsrecht nach Art. 6 iVm § 28 AufhG vermitteln.
2. Ein Aufenthalt aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit einem Kind stellt einen anderen Aufenthaltszweck als nur zum Zwecke der Arbeitssuche dar und führt nicht zum Leistungsausschluss nach § 7 SGB II (vgl BSG, Urteil vom 30.01.2013- B 4 AS 54/12 R).
Anmerkung: S. a. Kein Leistungsausschluss für EU-Bürger bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes, ein Beitrag von RA Kay Füßlein: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=698
Quelle: Das Gericht führt aus:
1. Der regelmäßige Umgang mit einem minderjährigen Kind kann ein Aufenthaltsrecht nach Art. 6 iVm § 28 AufhG vermitteln.
2. Ein Aufenthalt aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit einem Kind stellt einen anderen Aufenthaltszweck als nur zum Zwecke der Arbeitssuche dar und führt nicht zum Leistungsausschluss nach § 7 SGB II (vgl BSG, Urteil vom 30.01.2013- B 4 AS 54/12 R).
Anmerkung: S. a. Kein Leistungsausschluss für EU-Bürger bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes, ein Beitrag von RA Kay Füßlein: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=698
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1791/
Willi S
Das Gericht führt aus:
1. Der regelmäßige Umgang mit einem minderjährigen Kind kann ein Aufenthaltsrecht nach Art. 6 iVm § 28 AufhG vermitteln.
2. Ein Aufenthalt aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit einem Kind stellt einen anderen Aufenthaltszweck als nur zum Zwecke der Arbeitssuche dar und führt nicht zum Leistungsausschluss nach § 7 SGB II (vgl BSG, Urteil vom 30.01.2013- B 4 AS 54/12 R).
Anmerkung: S. a. Kein Leistungsausschluss für EU-Bürger bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes, ein Beitrag von RA Kay Füßlein: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=698
Quelle: Das Gericht führt aus:
1. Der regelmäßige Umgang mit einem minderjährigen Kind kann ein Aufenthaltsrecht nach Art. 6 iVm § 28 AufhG vermitteln.
2. Ein Aufenthalt aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit einem Kind stellt einen anderen Aufenthaltszweck als nur zum Zwecke der Arbeitssuche dar und führt nicht zum Leistungsausschluss nach § 7 SGB II (vgl BSG, Urteil vom 30.01.2013- B 4 AS 54/12 R).
Anmerkung: S. a. Kein Leistungsausschluss für EU-Bürger bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes, ein Beitrag von RA Kay Füßlein: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=698
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1791/
Willi S
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