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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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(Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts der Großeltern mit ihrem Enkelkind - kein atypischer Bedarf - kein subjektives Recht der Großeltern aus Art 6 Abs. 1 GG)

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Beitrag von Willi Schartema Di März 25, 2014 6:35 am

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2013 - L 7 AS 1470/12 - Die Revision wurde zugelassen


Leitsatz (Juris)
Fahrtkosten von Großeltern anlässlich der Ausübung ihres Umgangsrechts mit Enkelkindern sind nicht vom Grundsicherungsträger nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen.

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE140002659&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint


Anmerkung: ebenso im Ergebnis Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2013 - S 11 AS 2299/13

Qelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260

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