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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Umgangskosten - Fahrkosten für den Besuch des getrennt lebenden Kindes - keine Bagatellgrenze

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Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 27, 2014 9:34 am

BSG, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R


Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Umgangskosten - Fahrkosten für den Besuch des getrennt lebenden Kindes - keine Bagatellgrenze
 
Leitsatz ( Autor)
Keine Bagatellgrenze von 10 % des Regelbedarfs für die Umgangskosten mit Kind, denn dafür gibt es im SGB II keine Rechtsgrundlage.
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014-6-4&nr=13603&pos=1&anz=4


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1737/

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