Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
BVerfG - Pressemitteilung Nr. 76/2014 vom 9. September 2014: Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß - Gegenstand der Verfahren sind die Regelbedarfsleistungen für Alleinstehende, für zusammenlebende Volljährige, für Kinder
Seite 1 von 1
BVerfG - Pressemitteilung Nr. 76/2014 vom 9. September 2014: Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß - Gegenstand der Verfahren sind die Regelbedarfsleistungen für Alleinstehende, für zusammenlebende Volljährige, für Kinder
bis zu sechs Jahren sowie für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren.
L e i t s ä t z e (Gericht)
zum Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014
- 1 BvL 10/12 -
- 1 BvL 12/12 -
- 1 BvR 1691/13 -
1. Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) dürfen die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, im Ergebnis nicht verfehlt werden und muss die Höhe existenzsichernder Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein.
2. Der Gesetzgeber ist von Verfassungswegen nicht gehindert, aus der grundsätzlich zulässigen statistischen Berechnung der Höhe existenzsichernder Leistungen nachträglich in Orientierung am Warenkorbmodell einzelne Positionen herauszunehmen. Der existenzsichernde Regelbedarf muss jedoch entweder insgesamt so bemessen sein, dass Unterdeckungen intern ausgeglichen oder durch Ansparen gedeckt werden können, oder ist durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern.
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20140723_1bvl001012.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1718/
Willi S
L e i t s ä t z e (Gericht)
zum Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014
- 1 BvL 10/12 -
- 1 BvL 12/12 -
- 1 BvR 1691/13 -
1. Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) dürfen die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, im Ergebnis nicht verfehlt werden und muss die Höhe existenzsichernder Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein.
2. Der Gesetzgeber ist von Verfassungswegen nicht gehindert, aus der grundsätzlich zulässigen statistischen Berechnung der Höhe existenzsichernder Leistungen nachträglich in Orientierung am Warenkorbmodell einzelne Positionen herauszunehmen. Der existenzsichernde Regelbedarf muss jedoch entweder insgesamt so bemessen sein, dass Unterdeckungen intern ausgeglichen oder durch Ansparen gedeckt werden können, oder ist durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern.
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20140723_1bvl001012.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1718/
Willi S
Ähnliche Themen
» BVerfG: PKH für sozialgerichtliches Verfahren auch für Grundstückseigentümer
» Müssen alleinstehende Hartz-IV-Empfänger in Sachsen künftig nur noch in 1-Raum-Wohnungen wohnen?
» Sozialhilfeempfänger hat Anspruch auf Berechnung der Leistungen unter Berücksichtigung des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes in Höhe von derzeit 359,00 Euro, denn er bildet mit seiner Mutter und 2 Brüdern weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Einsa
» Die Regelbedarfe für Alleinstehende sind nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden.
» Kosten für doppelte Mietzahlungen anlässlich eines Wohnungswechsels (sog. Überschneidungskosten) sind Wohnungsbeschaffungskosten i.S.d. § 22 Abs 3 SGB II a.F. bzw. § 22 Abs 6 SGB II n.F. (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. September 2013
» Müssen alleinstehende Hartz-IV-Empfänger in Sachsen künftig nur noch in 1-Raum-Wohnungen wohnen?
» Sozialhilfeempfänger hat Anspruch auf Berechnung der Leistungen unter Berücksichtigung des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes in Höhe von derzeit 359,00 Euro, denn er bildet mit seiner Mutter und 2 Brüdern weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Einsa
» Die Regelbedarfe für Alleinstehende sind nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden.
» Kosten für doppelte Mietzahlungen anlässlich eines Wohnungswechsels (sog. Überschneidungskosten) sind Wohnungsbeschaffungskosten i.S.d. § 22 Abs 3 SGB II a.F. bzw. § 22 Abs 6 SGB II n.F. (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. September 2013
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema