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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Regelbedarfe für Alleinstehende sind nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden.

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Die Regelbedarfe für Alleinstehende sind nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden. Empty Die Regelbedarfe für Alleinstehende sind nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden.

Beitrag von Willi Schartema Mo Sep 01, 2014 7:15 am

Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 24.04.2014 - L 4 AS 365/13

Leitsatz (Autor)


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172031&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Vgl. dazu für mehrköpfige Bedarfsgemeinschaften mit Kindern - LSG NRW, , Beschluss vom 08.08.2014 - L 6 AS 726/14 B - Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren, in welchem die Kläger - die alleinerziehende Klägerin und ihre 3 minderjährigen Kinder - die Verfassungswidrigkeit der Regelsatzhöhe nach dem SGB II für mehrköpfige Bedarfsgemeinschaften mit Kindern rügen.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1712/

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