hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Die gezahlte Urlaubsabgeltung ist über einen Zeitraum von sechs Monaten als bedarfsminderndes Einkommen auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II anzurechnen.

Nach unten

Die gezahlte Urlaubsabgeltung ist über einen Zeitraum von sechs Monaten als bedarfsminderndes Einkommen auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II anzurechnen.  Empty Die gezahlte Urlaubsabgeltung ist über einen Zeitraum von sechs Monaten als bedarfsminderndes Einkommen auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II anzurechnen.

Beitrag von Willi Schartema Di Mai 06, 2014 10:55 am

Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 10.03.2014 - S 38 AS 4626/13 - Berufung anhängig beim LSG NRW unter dem Az. L 19 AS 693/14



Leitsätze (Autor)
Der Hilfebedürftige hat keinen Anspruch auf Leistungen ohne Anrechnung der gezahlten Urlaubsabgeltung, weil diese kein privilegiertes Einkommen im Sinne des § 11a Abs. 3 SGB II darstellt und als Einkommen anzurechnen ist.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169341&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Gleicher Auffassung LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.08.2013 - L 5 AS 729/13 B ER; anderer Ansicht SG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2012 - S 10 AS 87/09 - , Berufung anhängig beim LSG NRW unter dem Az.: L 2 AS 2252/12

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Die Aufteilung der Leistungen nach Monaten stellt nur eine Spezifizierung der für den gesamten Zeitraum dem Grunde nach bewilligten Leistungen hinsichtlich deren Höhe dar
» Grundsicherung für Arbeitssuchende-Vermögensberücksichtigung- minderjähriges Kind als Inhaber eines Sparbuchs-Großmutter als Verfügungsberechtigte-keine Anrechnung diesem Sparkonto zufließender Kapitalerträge als Einkommen des Minderjährigen
» Im Rahmen der Folgenabwägung sind der Antragstellerin Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Hinblick auf den Regelbedarf vorläufig zu bewilligen – Keine Duldung eines Hausbesuches.
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft - Aufteilung der einmaligen Einnahme auf angemessenen Zeitraum - vorzeitiger Verbrauch - Auch verschwenderischer Erbe hat Anspruch auf Hartz IV - Leistungen.
» Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind auch bei Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel SGB XII Einkommen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten