Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Grundsicherung für Arbeitssuchende-Vermögensberücksichtigung- minderjähriges Kind als Inhaber eines Sparbuchs-Großmutter als Verfügungsberechtigte-keine Anrechnung diesem Sparkonto zufließender Kapitalerträge als Einkommen des Minderjährigen
Seite 1 von 1
Grundsicherung für Arbeitssuchende-Vermögensberücksichtigung- minderjähriges Kind als Inhaber eines Sparbuchs-Großmutter als Verfügungsberechtigte-keine Anrechnung diesem Sparkonto zufließender Kapitalerträge als Einkommen des Minderjährigen
SG Karlsruhe Urteil vom 16.10.2014, S 13 AS 735/14
Leitsätze (Juris)
1. Die Hilfebedürftigkeit eines minderjährigen Leistungsempfängers nach dem SGB II entfällt nicht durch die Inhaberschaft eines Sparkontos, wenn dieses von seiner Großmutter mit der Bedingung angelegt worden ist, dass er erst ab seinem 25. Lebensjahr über das Guthaben verfügen soll, und die Großmutter das Sparbuch niemals aus der Hand gegeben hat.
2. Auf dieses Sparkonto zufließende Kapitalerträge sind nicht als Einkommen des minderjährigen Leistungsberechtigten anzurechnen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174449&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ebenso SG Gießen, Urteil vom 15.07.2014 - S 22 AS 341/12
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1766/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=e8fda588512294ce572e64e41054531a
Willi S
Leitsätze (Juris)
1. Die Hilfebedürftigkeit eines minderjährigen Leistungsempfängers nach dem SGB II entfällt nicht durch die Inhaberschaft eines Sparkontos, wenn dieses von seiner Großmutter mit der Bedingung angelegt worden ist, dass er erst ab seinem 25. Lebensjahr über das Guthaben verfügen soll, und die Großmutter das Sparbuch niemals aus der Hand gegeben hat.
2. Auf dieses Sparkonto zufließende Kapitalerträge sind nicht als Einkommen des minderjährigen Leistungsberechtigten anzurechnen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174449&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ebenso SG Gießen, Urteil vom 15.07.2014 - S 22 AS 341/12
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1766/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=e8fda588512294ce572e64e41054531a
Willi S
Ähnliche Themen
» Die gezahlte Urlaubsabgeltung ist über einen Zeitraum von sechs Monaten als bedarfsminderndes Einkommen auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II anzurechnen.
» Gewährung von vorläufigen Regelleistungen einschließlich eines Mehrbedarfs bei Schwangerschaft unter bedarfsmindernder Anrechnung von Spendenzahlungen (Einkommen) für rumänische im siebten Monat schwangere Prostituierte, welche ihr Kind zur Adoption frei
» Das von einer Großmutter für ihren Enkel bei dessen Geburt angelegte Sparkonto führt nicht zu einem Wegfall der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II, wenn die Großmutter das Sparbuch nie aus der Hand gegeben hat und die Schenkung unter der Auflage erfolgte,
» Keine Anrechnung gemischte BG Partner SGB 2 Einkommen Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte Bedarfsgemeinschaft nach SGB 2 B 8 SO 20/09 R
» Keine Grundsicherung nach dem SGB II für Arbeitssuchende bei Verschweigen von Einkünften.
» Gewährung von vorläufigen Regelleistungen einschließlich eines Mehrbedarfs bei Schwangerschaft unter bedarfsmindernder Anrechnung von Spendenzahlungen (Einkommen) für rumänische im siebten Monat schwangere Prostituierte, welche ihr Kind zur Adoption frei
» Das von einer Großmutter für ihren Enkel bei dessen Geburt angelegte Sparkonto führt nicht zu einem Wegfall der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II, wenn die Großmutter das Sparbuch nie aus der Hand gegeben hat und die Schenkung unter der Auflage erfolgte,
» Keine Anrechnung gemischte BG Partner SGB 2 Einkommen Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte Bedarfsgemeinschaft nach SGB 2 B 8 SO 20/09 R
» Keine Grundsicherung nach dem SGB II für Arbeitssuchende bei Verschweigen von Einkünften.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema