hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Im Rahmen der Folgenabwägung sind der Antragstellerin Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Hinblick auf den Regelbedarf vorläufig zu bewilligen – Keine Duldung eines Hausbesuches.

Nach unten

Im Rahmen der Folgenabwägung sind der Antragstellerin Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Hinblick auf den Regelbedarf vorläufig zu bewilligen – Keine Duldung eines Hausbesuches. Empty Im Rahmen der Folgenabwägung sind der Antragstellerin Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Hinblick auf den Regelbedarf vorläufig zu bewilligen – Keine Duldung eines Hausbesuches.

Beitrag von Willi Schartema Di Aug 19, 2014 4:35 pm

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.07.2014 - L 7 AS 476/14 B ER - rechtskräftig




Leitsätze (Autor)

Für die Hilfebedürftigkeit und gegen eine Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft spricht die eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin.

Nicht für eine gegenseitige Einstandsgemeinschaft sprechen der Untermietvertrag und die gegenseitigen Pflichten. Die Antragstellerin ist zur Pflege der Möbel in allen Räumen verpflichtet.

Es besteht keine Pflicht, einen Hausbesuch im Rahmen der Feststellung des Vorliegens einer Partnerschaft zu dulden. Die Weigerung, einen Hausbesuch zu dulden, darf daher im Rahmen der Beweiswürdigung nicht überbetont werden. Soweit ein Dritter Auskünfte nicht erteilt, kann die Behörde ihn als Zeugen vernehmen; § 21 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB X und gegebenenfalls das Sozialgericht um entsprechende, auch eidliche Vernehmung ersuchen; § 22 SGB X. Dies ist nach summarischer Prüfung in dieser Form nicht geschehen.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171632&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
Anmerkung: Lesenswert dazu der Beitrag von RA Thorsten Haßiepen: Hartz IV und Hausbesuche des Jobcenters: http://rechtsanwalthassiepen.wordpress.com/2014/01/26/hartz-iv-und-hausbesuche-des-jobcenters/
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1705/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Rumänische Staatsangehörige sind Leistungen nach dem SGB II im Rahmen der Folgenabwägung zu erbringen.
» Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungs- und europarechtskonform - keine Folgenabwägung im Eilverfahren - Griechische Antragstellerin ist vom ALG II Bezug ausgeschlossen, des Weiteren hat sie keinen Anspruch auf Leistungen für den
» Angelegenheiten nach dem SGB II - Aufhebung vorläufig gewährter Leistungen - Auslegung eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides als endgültige Festsetzung nach vorläufiger Festsetzung - keine Präjudizwirkung der Gründe des Vorläufigkeitsvorbehalts -
» Sozialhilfeträger hat der Antragstellerin eine Beihilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges oder eines behindertengerecht umbaufähigen Kraftfahrzeuges in Höhe bis zu 9.000,00 EUR zu bewilligen. SGB XII
» Jobcenter muss Mietschulden der Antragstellerin als Darlehen übernehmen, auch wenn die Schulden der Antragstellerin bereits vor Antragstellung auf SGB II Leistungen entstanden sind.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten