Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Nebenkostennachforderung nicht unverzüglich einreichen BSG,Urteil vom 10.11.2011, - B 8 SO 18/10 R -
Seite 1 von 1
Nebenkostennachforderung nicht unverzüglich einreichen BSG,Urteil vom 10.11.2011, - B 8 SO 18/10 R -
Der Anspruch auf höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung wegen einer Heiz- und Nebenkostennachforderung setzt
nicht voraus, dass der zuständige Sozialhilfeträger unverzüglich von der
Nachforderung in Kenntnis gesetzt wird.
Die Vorschrift des § 44
Abs 1 Satz 2 SGB XII, die es nahelegen könnte, bei verspäteter
Mitteilung einer Änderung der Verhältnisse die Leistungspflicht
entfallen zu lassen, findet für einmalige Bedarfsänderungen - wie eine
Heiz- und Nebenkostennachforderung - keine Anwendung .
Die Heiz-
und Betriebskostennachforderung ist als Leistung nach § 29 SGB XII a. F.
(jetzt § 35 SGB XII) zu übernehmen , auch wenn sie von der
Hilfebedürftigen bereits bezahlt wurde und verspätet beantragt wurde .
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=148562&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
http://grundsicherung.blogspot.de/2012/03/der-anspruch-auf-hohere-leistungen-der.html
Gruß Wili S
Erwerbsminderung wegen einer Heiz- und Nebenkostennachforderung setzt
nicht voraus, dass der zuständige Sozialhilfeträger unverzüglich von der
Nachforderung in Kenntnis gesetzt wird.
Die Vorschrift des § 44
Abs 1 Satz 2 SGB XII, die es nahelegen könnte, bei verspäteter
Mitteilung einer Änderung der Verhältnisse die Leistungspflicht
entfallen zu lassen, findet für einmalige Bedarfsänderungen - wie eine
Heiz- und Nebenkostennachforderung - keine Anwendung .
Die Heiz-
und Betriebskostennachforderung ist als Leistung nach § 29 SGB XII a. F.
(jetzt § 35 SGB XII) zu übernehmen , auch wenn sie von der
Hilfebedürftigen bereits bezahlt wurde und verspätet beantragt wurde .
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=148562&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
http://grundsicherung.blogspot.de/2012/03/der-anspruch-auf-hohere-leistungen-der.html
Gruß Wili S
Ähnliche Themen
» Nicht erwerbsfähiger freibetrag § 82 Abs 3 Satz 1 SGB XII So entschieden vom BSG mit Urteil vom 24.11.2011, - B 14 AS 201/10 R -
» BSG: Abgrenzung von Mietschulden sind Schulden nur bei nicht Leistungsberechtigten So die Rechtsauffassung des BSG, Urteil vom 24.11.2011, - B 14 AS 121/10 R - .
» Vorrfinanzierung Dritter der Renovierungskosten JC muss zahlen Hilfebedürftiger, der selbst nicht in der Lage ist eine Auszugsrenovierung vorzunehmen, kann Anspruch auf Kostenerstattung haben. BSG, Urteil vom 06.10.2011, - B 14 AS 66/11 R -
» BSG - Standard-Beerdigung für Hartz IVler nicht rechtens Hartz - IV - Empfänger müssen sich nicht mit einer Standard-Beerdigung zufriedengeben BSG, Urteil vom 25.08.2011, - B 8 SO 20/10 R -
» Trotz des Vorliegens einer Kostensenkungsaufforderung (vgl. dazu BSG Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R) kommt in diesem Fall eine Absenkung der Heizkosten nicht in Betracht, da der Leistungsbezieher – aufgrund der defekten Heizung - gar keine
» BSG: Abgrenzung von Mietschulden sind Schulden nur bei nicht Leistungsberechtigten So die Rechtsauffassung des BSG, Urteil vom 24.11.2011, - B 14 AS 121/10 R - .
» Vorrfinanzierung Dritter der Renovierungskosten JC muss zahlen Hilfebedürftiger, der selbst nicht in der Lage ist eine Auszugsrenovierung vorzunehmen, kann Anspruch auf Kostenerstattung haben. BSG, Urteil vom 06.10.2011, - B 14 AS 66/11 R -
» BSG - Standard-Beerdigung für Hartz IVler nicht rechtens Hartz - IV - Empfänger müssen sich nicht mit einer Standard-Beerdigung zufriedengeben BSG, Urteil vom 25.08.2011, - B 8 SO 20/10 R -
» Trotz des Vorliegens einer Kostensenkungsaufforderung (vgl. dazu BSG Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R) kommt in diesem Fall eine Absenkung der Heizkosten nicht in Betracht, da der Leistungsbezieher – aufgrund der defekten Heizung - gar keine
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema