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Trotz des Vorliegens einer Kostensenkungsaufforderung (vgl. dazu BSG Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R) kommt in diesem Fall eine Absenkung der Heizkosten nicht in Betracht, da der Leistungsbezieher – aufgrund der defekten Heizung - gar keine
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Trotz des Vorliegens einer Kostensenkungsaufforderung (vgl. dazu BSG Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R) kommt in diesem Fall eine Absenkung der Heizkosten nicht in Betracht, da der Leistungsbezieher – aufgrund der defekten Heizung - gar keine
Möglichkeit hatte, die Heizkosten zu senken. In diesem Fall sind die tatsächlichen Heizkosten auch "angemessen" im Rechtssinne.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
B 14 AS 121/10 R)
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12307
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
B 14 AS 121/10 R)
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12307
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
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