Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Kinder haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten in einer Kindertagesstätte nach § 22 Abs. 6 SGB II wenn nicht eine generelle Befreiung aufgrund Landesrecht besteht oder ein Befreiungsantrag nach § 90 Abs. 3 SGB VIII greift. Im konkreten Fall ging es
Seite 1 von 1
Kinder haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten in einer Kindertagesstätte nach § 22 Abs. 6 SGB II wenn nicht eine generelle Befreiung aufgrund Landesrecht besteht oder ein Befreiungsantrag nach § 90 Abs. 3 SGB VIII greift. Im konkreten Fall ging es
15 EUR monatlich.
Kosten in einer Kindertagesstätte nach § 22 Abs. 6 SGB II
Anspruch Jugendhilfe versus Bildungspaket Hartz IV, atypischer Bedarf
Mit der Abgrenzung Jugenhilfe/Bildungs- und Teilhabepaket, atypischer Bedarf setzt sich die Entscheidung des SG Berlin vom
11.05.2011 S 55 AS 13521/10 auseinander.
Anmerkung: mir
erscheint es fraglich, ob hier ein atypischer Fall iSd § 22 Abs.6 SGB II
vorliegt, weil der KITA-Besuch besonders in Berlin der typische Fall
sein dürfte.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=142198
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/06/anspruch-jugendhilfe-versus.html
Gruß Willi S
Kosten in einer Kindertagesstätte nach § 22 Abs. 6 SGB II
Anspruch Jugendhilfe versus Bildungspaket Hartz IV, atypischer Bedarf
Mit der Abgrenzung Jugenhilfe/Bildungs- und Teilhabepaket, atypischer Bedarf setzt sich die Entscheidung des SG Berlin vom
11.05.2011 S 55 AS 13521/10 auseinander.
Anmerkung: mir
erscheint es fraglich, ob hier ein atypischer Fall iSd § 22 Abs.6 SGB II
vorliegt, weil der KITA-Besuch besonders in Berlin der typische Fall
sein dürfte.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=142198
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/06/anspruch-jugendhilfe-versus.html
Gruß Willi S
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema