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Hilfeempfänger haben auch dann einen Anspruch auf Übernahme einer Heizkostennachforderung, wenn diese auf geschätzten Zählerständen beruht. Voraussetzung ist lediglich, dass die Kosten insgesamt angemessen sind.
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Hilfeempfänger haben auch dann einen Anspruch auf Übernahme einer Heizkostennachforderung, wenn diese auf geschätzten Zählerständen beruht. Voraussetzung ist lediglich, dass die Kosten insgesamt angemessen sind.
SG Kiel, Urteil vom 15.12.2014 - S 39 AS 1609/13
Quelle: RA Helge Hildebrandt: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2014/12/sg-kiel-urteil-vom-15-12-2014-s-39-as-1609-13.pdf
Anmerkung: S. a. Übernahme von Heizkostennachforderungen auch bei geschätzten Zählerständen:http://sozialberatung-kiel.de/2015/03/01/ubernahme-von-heizkostennachforderungen-auch-bei-geschatzten-zahlerstanden/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1790/
Willi S
Quelle: RA Helge Hildebrandt: https://sozialberatungkiel.files.wordpress.com/2014/12/sg-kiel-urteil-vom-15-12-2014-s-39-as-1609-13.pdf
Anmerkung: S. a. Übernahme von Heizkostennachforderungen auch bei geschätzten Zählerständen:http://sozialberatung-kiel.de/2015/03/01/ubernahme-von-heizkostennachforderungen-auch-bei-geschatzten-zahlerstanden/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1790/
Willi S
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