hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Für das Begehren, die Kosten für einen neuen Personalausweis zu übernehmen, besteht nach dem SGB II weder eine Anspruchsgrundlage auf eine einmalige Beihilfe noch auf ein Darlehen

Nach unten

einen - Für das Begehren, die Kosten für einen neuen Personalausweis zu übernehmen, besteht nach dem SGB II weder eine Anspruchsgrundlage auf eine einmalige Beihilfe noch auf ein Darlehen Empty Für das Begehren, die Kosten für einen neuen Personalausweis zu übernehmen, besteht nach dem SGB II weder eine Anspruchsgrundlage auf eine einmalige Beihilfe noch auf ein Darlehen

Beitrag von Willi Schartema Mi Jan 01, 2014 2:36 pm

(vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 22. August 2007 – L 3 AS 114/06 NZB – [Beschaffung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder der Passfotos]; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Oktober 2011 – L 12 AS 2597/11).

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.12.2013 - L 3 AS 1800/13 B PKH

Die Übernahme von Kosten für Patentrecherchen bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit kann nach § 16f SGB II möglich sein. Die Aufwendungen für die Beratung durch einen Patentanwalt könnte möglicherweise auch im Rahmen von § 16c Abs. 2 SGB II übernommen werden.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166003&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2241

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Darlehen Umwandeln in einmalige Beihilfe nach § 44 SGB II
» Zwang zum Strom-Darlehen durch das Jobcenter wie ich das Darlehen umwandeln lasse in eine einmalige Hilfe nach § 44 SGB II
» Kinder haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten in einer Kindertagesstätte nach § 22 Abs. 6 SGB II wenn nicht eine generelle Befreiung aufgrund Landesrecht besteht oder ein Befreiungsantrag nach § 90 Abs. 3 SGB VIII greift. Im konkreten Fall ging es
» Kein Anspruch auf einmalige Beihilfe zur Deckung einer Gas- und Stromkostenforderung - Kenntnis nach § 18 SGB XII - Ob die Forderung des Gasversorgers gerechtfertigt ist, ist im Rahmen von Sozialhilfeansprüchen nicht zu prüfen. Entscheidend ist allein, ob
» Wenn eine nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung noch besteht, aus der keine Pflicht des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung (§ 12a Satz 1 SGB II) aber die Eingliederung des Antragstellers in

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten