Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Wenn eine nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung noch besteht, aus der keine Pflicht des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung (§ 12a Satz 1 SGB II) aber die Eingliederung des Antragstellers in
Seite 1 von 1
Wenn eine nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung noch besteht, aus der keine Pflicht des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung (§ 12a Satz 1 SGB II) aber die Eingliederung des Antragstellers in
den regionalen Arbeitsmarkt als Ziel hervorgeht, und die hiermit verbundenen Verpflichtungen in diesem Papier mit aufgelistet sind, kann ein Jobcenter bei seiner Aufforderung zur Rentenantragstellung (§ 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 12a Satz 1 SGB II) nicht nur auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12a SGB II in Verbindung mit der UnbilligkeitsVO verweisen.
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 12. Januar 2015 (Az.: S 96 AS 25532/14 ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel:
2. Es hat hier vielmehr eine eingehende Abwägung sämtlicher maßgebender Kriterien zu erfolgen.
3. Entsprechend dem Wortlaut des § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II kann ein Jobcenter bei einem anderen Sozialleistungsträger nur dann für einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einen Leistungsantrag stellen, wenn dieser Leistungsbezieher trotz ausdrücklicher Aufforderung einen solche Antragstellung unterließ. Das Verfahren nach § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II setzt stets voraus, dass der SGB II-Träger zuvor vergeblich den Alg II-Empfänger aufgefordert hat, gemäß § 12a Satz 1 SGB II einen Leistungsantrag einzureichen.
Anmerkung: S. a. dazu Gerichtsbescheid des SG Berlin vom 05.01.2015 und Beschluss des SG Berlin vom 12.01.2015 - In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung hat das Sozialgericht Berlin abermals zwei “Aufforderungen zur Beantragung einer vorgezogenen Altersrente” (“Zwangsrente”) kassiert, ein Beitrag von RA kay Füßlein: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=683
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1774/
Willi S
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 12. Januar 2015 (Az.: S 96 AS 25532/14 ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel:
2. Es hat hier vielmehr eine eingehende Abwägung sämtlicher maßgebender Kriterien zu erfolgen.
3. Entsprechend dem Wortlaut des § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II kann ein Jobcenter bei einem anderen Sozialleistungsträger nur dann für einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einen Leistungsantrag stellen, wenn dieser Leistungsbezieher trotz ausdrücklicher Aufforderung einen solche Antragstellung unterließ. Das Verfahren nach § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II setzt stets voraus, dass der SGB II-Träger zuvor vergeblich den Alg II-Empfänger aufgefordert hat, gemäß § 12a Satz 1 SGB II einen Leistungsantrag einzureichen.
Anmerkung: S. a. dazu Gerichtsbescheid des SG Berlin vom 05.01.2015 und Beschluss des SG Berlin vom 12.01.2015 - In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung hat das Sozialgericht Berlin abermals zwei “Aufforderungen zur Beantragung einer vorgezogenen Altersrente” (“Zwangsrente”) kassiert, ein Beitrag von RA kay Füßlein: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=683
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1774/
Willi S
Ähnliche Themen
» Wenn bedingt durch eine vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II verfügte umfassende Sanktionierung beim erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Mietschulden aufgelaufen sind, dann wird durch eine auf Antrag dieser bedürftigen Person gemäß § 22 Abs. 8 SGB I
» Zum Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für bulgarische Staatsangehörige und zur Frage, ob ein Anspruch besteht, wenn der Antragsteller eine Tätigkeit ausgeübt hat, die als gering einzustufen ist und zum Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
» Wenn nach Haftentlassung ein Umzug in eine neue Wohnung erfolgt und die Zahlung der Mietkaution fällig ist, wäre eine Zusicherung nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II ein überflüssiger Zwischenschritt.
» Eine "besondere Härte" im Sinne des § 27 Absatz 4 Satz 1 SGB II kann vorliegen, wenn eine Schulausbildung bereits zu 3/4 absolviert ist und der Schulabschluss (hier: Realschulabschluss) nach Würdigung der Gesamtumstände nicht nur den Zugang zum
» Anordnungsgrund im Hinblick auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung – keine Anwendbarkeit des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB 2 – keine Pflicht zur Einholung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II - Anspruch auf Übernahme höherer Kosten der Unterkunft
» Zum Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für bulgarische Staatsangehörige und zur Frage, ob ein Anspruch besteht, wenn der Antragsteller eine Tätigkeit ausgeübt hat, die als gering einzustufen ist und zum Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
» Wenn nach Haftentlassung ein Umzug in eine neue Wohnung erfolgt und die Zahlung der Mietkaution fällig ist, wäre eine Zusicherung nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II ein überflüssiger Zwischenschritt.
» Eine "besondere Härte" im Sinne des § 27 Absatz 4 Satz 1 SGB II kann vorliegen, wenn eine Schulausbildung bereits zu 3/4 absolviert ist und der Schulabschluss (hier: Realschulabschluss) nach Würdigung der Gesamtumstände nicht nur den Zugang zum
» Anordnungsgrund im Hinblick auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung – keine Anwendbarkeit des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB 2 – keine Pflicht zur Einholung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II - Anspruch auf Übernahme höherer Kosten der Unterkunft
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema