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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Wenn bedingt durch eine vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II verfügte umfassende Sanktionierung beim erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Mietschulden aufgelaufen sind, dann wird durch eine auf Antrag dieser bedürftigen Person gemäß § 22 Abs. 8 SGB I

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Wenn bedingt durch eine vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II verfügte umfassende Sanktionierung beim erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Mietschulden aufgelaufen sind, dann wird durch eine auf Antrag dieser bedürftigen Person gemäß § 22 Abs. 8 SGB I Empty Wenn bedingt durch eine vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II verfügte umfassende Sanktionierung beim erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Mietschulden aufgelaufen sind, dann wird durch eine auf Antrag dieser bedürftigen Person gemäß § 22 Abs. 8 SGB I

Beitrag von Willi Schartema Mo Dez 01, 2014 2:29 pm

getätigte Mietschuldenübernahme diese Sanktionierung nicht wirkungslos.

Sozialgericht Köln, Beschluss vom 14. November 2014 (Az.. S 15 AS 4227/14 ER):

Leitsätze Dr. Manfred Hammel



Durch die Gewährung eines Darlehens nach § 22 Abs. 8 Satz 3 SGB II entsteht für diesen Antragsteller eine Rückzahlungspflicht. 

2. Eine derartige Vorgehensweise ist gerade dann geboten, wenn die vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II erlassenen Sanktionsbescheide noch nicht bestandskräftig sind.
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/

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