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Wenn bedingt durch eine vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II verfügte umfassende Sanktionierung beim erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Mietschulden aufgelaufen sind, dann wird durch eine auf Antrag dieser bedürftigen Person gemäß § 22 Abs. 8 SGB I
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Wenn bedingt durch eine vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II verfügte umfassende Sanktionierung beim erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Mietschulden aufgelaufen sind, dann wird durch eine auf Antrag dieser bedürftigen Person gemäß § 22 Abs. 8 SGB I
getätigte Mietschuldenübernahme diese Sanktionierung nicht wirkungslos.
Sozialgericht Köln, Beschluss vom 14. November 2014 (Az.. S 15 AS 4227/14 ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
Durch die Gewährung eines Darlehens nach § 22 Abs. 8 Satz 3 SGB II entsteht für diesen Antragsteller eine Rückzahlungspflicht.
2. Eine derartige Vorgehensweise ist gerade dann geboten, wenn die vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II erlassenen Sanktionsbescheide noch nicht bestandskräftig sind.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/
Willi S
Sozialgericht Köln, Beschluss vom 14. November 2014 (Az.. S 15 AS 4227/14 ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
Durch die Gewährung eines Darlehens nach § 22 Abs. 8 Satz 3 SGB II entsteht für diesen Antragsteller eine Rückzahlungspflicht.
2. Eine derartige Vorgehensweise ist gerade dann geboten, wenn die vom JobCenter nach den §§ 31 ff. SGB II erlassenen Sanktionsbescheide noch nicht bestandskräftig sind.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/
Willi S
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