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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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 Zur Bestimmtheit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides (im Anschluss an BSG vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R). Empty Zur Bestimmtheit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides (im Anschluss an BSG vom 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R).

Beitrag von Willi Schartema Mi Sep 10, 2014 6:53 am

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2014 - L 14 AS 3107/13 NZB


Quelle:  https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172168&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1715/

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