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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015

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Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015 Empty Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015

Beitrag von Willi Schartema So Apr 19, 2015 4:57 am

Zusammenstellung der wichtigsten Punkte des Pflegestärkungsgesetzes. Das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege haben sich erhöht, Tagespflege wird zusätzlich finanziert, Betreuungs- und Entlastungsleistungen wurden für alle Pflegestufen neu eingeführt und die Kombinationsmöglichkeiten der unterschiedlichen Leistungsarten wurden deutlich erweitert.

Hier geht’s nun zum Infoblatt: http://www.harald-thome.de/media/files/2015-02_IspAn_Infobrief-Pflegealltag_Nr-11.pdf

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1821/

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