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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Neue Regelbedarfe für 2015 beschlossen

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Neue Regelbedarfe für 2015 beschlossen Empty Neue Regelbedarfe für 2015 beschlossen

Beitrag von Willi Schartema Sa Sep 20, 2014 8:05 pm

Das Bundeskabinett hat nun die neuen Regelleistungen beschlossen:
• Alleinstehend/Alleinerziehend (Regelbedarfsstufe 1): 399 Euro (+ 8 Euro)
• Paare/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2): 360 Euro (+ 7 Euro)
• Erwachsene im Haushalt anderer (Regelbedarfsstufe 3): 320 Euro (+ 7 Euro)
• Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (Regelbedarfsstufe 4): 302 Euro (+ 6 Euro)
• Kinder von sechs bis unter 14 Jahren (Regelbedarfsstufe 5): 267 Euro (+ 6 Euro)
• Kinder von 0 bis 6 Jahre (Regelbedarfsstufe 6): 234 Euro (+ 5 Euro)

Weitere Infos hier: http://www.arbrb.de/37829.htm

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1721/

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