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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Der neue Rundfunkbeitrag Rund um das neue Modell

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Der neue Rundfunkbeitrag Rund um das neue Modell Empty Der neue Rundfunkbeitrag Rund um das neue Modell

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 1:35 am

> Ein Beitrag für alle
>
> Ab 2013 löst der
Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ab. Das neue Finanzierungsmodell
bringt folgende Veränderungen für Bürgerinnen und Bürger:
>
>
Einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele
Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
>
>
Zeitgemäßes Modell: Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen
Verbreitungswegen ab. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und
Computer unterschieden.
>
> Stabiler Beitrag: Mit 17,98 Euro monatlich bleibt der Rundfunkbeitrag stabil.

> Ein solidarischer Beitrag
>
>
Durch das neue Modell werden einzelne Personengruppen entlastet: Sie
zahlen den ermäßigten Beitrag oder werden vollständig befreit:
>
>
Ob Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG: Wer bestimmte
staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom
Rundfunkbeitrag befreien lassen.
>
> Menschen mit
Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis
zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms. Sie zahlen ein
Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat.
>
> Taubblinde Menschen können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen.
>
> Wer eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen kann und welche Nachweise zu erbringen sind, erfahren Sie hier.

http://www.rundfunkbeitrag.de/presse/

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/06/der-neue-rundfunkbeitrag-burgerinnen.html
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