hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines Eingliederungsverwaltungsaktes

Nach unten

 Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines Eingliederungsverwaltungsaktes  Empty Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines Eingliederungsverwaltungsaktes

Beitrag von Willi Schartema Mo Sep 29, 2014 9:56 am

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.07.2013 - L 9 AS 490/13 B ER - rechtskräftig



Kosten für schriftliche Bewerbungen - Eingliederungsverwaltungsakt nicht hinreichend bestimmt - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides

Leitsätze (Autor)

Fehlt es bereits an der hinreichenden Bestimmtheit der Regelungen des Bescheides, weil die Kosten für schriftliche Bewerbungen zuvor zu beantragen sind, bedurfte es keiner Entscheidung, ob der Eingliederungsverwaltungsakt auch konkrete Bestimmungen darüber enthalten muss, welche Leistungen der Hilfebedürftige für entstehende Bewerbungskosten erhält.

Insoweit ist allerdings darauf hinzuweisen, dass in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte eine wie im vorliegenden Fall verwendete Formulierung

"Das Jobcenter unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Kosten für schriftliche Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III."

bereits beanstandet worden, da diese unter Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit völlig offen lasse, ob und ggf. in welcher Höhe die Kosten für schriftliche Bewerbungen erstattet werden. Letztlich werde lediglich eine Prüfung des zu stellenden Kostenerstattungsantrags anhand der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in Aussicht gestellt. Erforderlich sei aber, die Leistungen für entstehende Bewerbungskosten individuell und eindeutig unter Benennung der für die Gewährung maßgeblichen Gründe festzulegen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. April 2012 – L 15 AS 77/12 B ER - info also 2012, 220; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juni 2012 - L 19 AS 1045/12 B ER, L 19 AS 1046/12 B ER -).

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage ist nach § 86b Abs 1 Satz 1 Nr. 2 SGG grundsätzlich ganz anzuordnen, wenn sich einzelne Regelungen eines Eingliederungsverwaltungsakts nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II als rechtswidrig erweisen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. April 2012 L 15 AS 77/12 B ER - info also 2012, 220; a. M. LSG Hamburg, Beschluss vom 10. April 2013 - L 4 AS 93/13 B ER ).
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172610&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Gleicher Auffassung LSG Hessen, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 846/13 B ER – rechtskräftig

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1726/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines Eingliederungsverwaltungsaktes - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
» Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines Eingliederungsverwaltungsaktes - Keine Sanktionen, wenn Verpflichtungen nicht hinreichend bestimmt sind
» Grundsicherung für Arbeitsuchende: Einkommensanrechnung; Berücksichtigung von Zahlungen für Pflegeleistung nahestehender Personen als Einkommen - Aufhebung von Bewilligungen wegen Einkommenserzielung - Anforderungen an die Bestimmtheit von Aufhebungs- und
» Zur Rechtsfrage, welche Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit von Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen zu stellen sind Thüringer Landessozialgericht,Beschluss vom 23.03.2012, - L 4 AS 1210/11 NZB -
» Pauschaler Überprüfungsantrag - Prozesskostenhilfe - keine hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage gegen die Zurückweisung eines Antrages auf 'Neuberechnung der Leistungen nach § 44 SGB X'

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten