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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialgericht Dresden, Urteil vom 07.04.2014 - S 20 AS 13/14 - Nichtzulassungsbeschwerde anhängig beim Sächsischen LSG unter dem Az. L 3 AS 720/14 NZB  Empty Sozialgericht Dresden, Urteil vom 07.04.2014 - S 20 AS 13/14 - Nichtzulassungsbeschwerde anhängig beim Sächsischen LSG unter dem Az. L 3 AS 720/14 NZB

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 10, 2014 8:32 am

Offen gelassen wurde, ob § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II als gesetzliche Anspruchsgrundlage den verfassungsrechtlichen Vorgaben, die das BVerfG im Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u.a. = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) beschrieben hat, genügt (entgegen Urteile der Kammer vom 25. Januar 2013 – S 20 AS 4915/11 – und vom 17. Juni 2013 – S 20 AS 3375/10).

Leitsätze (Autor)
Trifft den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Kostensenkungsobliegenheit, sind die Leistungen für Unterkunft nach dem SGB 2 – bei festgestelltem Ausfall der lokalen Erkenntnismöglichkeiten – auch unter der Geltung des § 12 Wohngeldgesetz neuer Fassung auf die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Zuschlags von 10 vom Hundert zu begrenzen.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170200&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/

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