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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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SG Kassel: Übernahme von Schülerbeförderungskosten nach § 28 Abs. 4 SGB II Sozialgericht Kasse,Urteil vom 17.08.2012,- S 10 AS 400/12 -

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SG Kassel: Übernahme von Schülerbeförderungskosten nach § 28 Abs. 4 SGB II    Sozialgericht Kasse,Urteil vom 17.08.2012,- S 10 AS 400/12 - Empty SG Kassel: Übernahme von Schülerbeförderungskosten nach § 28 Abs. 4 SGB II Sozialgericht Kasse,Urteil vom 17.08.2012,- S 10 AS 400/12 -

Beitrag von Willi Schartema Mi Sep 19, 2012 1:44 pm

Sozialgericht Kasse,Urteil vom 17.08.2012,- S 10 AS 400/12 -


Keine Erstattung von
Schülerbeförderungskosten nach § 28 Abs. 4 SGB II , welche dadurch
entstehen, dass ein Schüler eine weiter entfernte Schule besucht, weil
diese in besonderer Trägerschaft liegt(Waldorfschule).


Eine Waldorfschule stellt keinen eigenständigen Bildungsgang im Sinne des § 28 Abs. 4 SGB II dar.

Keine Übernahme der
Kosten ,weil dem Grunde nach ein Anspruch auf Erstattung der
Schülerbeförderungskosten nach § 161 HessSchulG besteht (vgl.
entsprechend SG Augsburg, Urt. v. 10.11.2011 – S 15 AS 749/11, Rn. 75 –
zur bayrischen Regelung).


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=147240

Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG
beinhaltet keine leistungsrechtliche Dimension dahingehend, dass
Schülern ein unmittelbarer Leistungsanspruch dessen Inhalts erwächst,
wonach pädagogische Lehrinhalte und Bildungsziele außerhalb öffentlicher
Schulen in ihrer jeweiligen philosophischen oder pädagogischen
Ausrichtung derart existenzielle Bedeutung erhalten, dass die dadurch
verursachten zusätzlichen Kosten zu erstatten wären (LEOPOLD,
jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 28 Rn. 87; vgl. auch HessLSG, Urt. v.
22.11.2010 – L 9 SO 7/09, Rn. 38 – zur Übernahmefähigkeit von Schulgeld
für den Besuch einer Privatschule als Eingliederungshilfe nach dem SGB
XII).


http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=JURE110003935%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:

An dieser Stelle
muss nicht entschieden werden, ob die konfessionelle Ausrichtung einer
Schule im Wege einer verfassungskonformen Auslegung Einfluss auf den
Begriff des Bildungsganges in § 28 Abs. 4 SGB II haben kann (vgl. dazu
LEOPOLD, jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 28 Rn. 87).



Rechtsprechungshinweis zu § 28 Abs. 4 SGB II - Schülerbeförderungskosten -


Nach dem eindeutigen
Wortlaut des § 28 Abs. 4 SGB 2 werden nur die notwendigen Aufwendungen
für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten
Bildungsgangs berücksichtig(vgl. LSG Berlin-Brandenburg,Beschluss v.
29.06.2012,- L 28 AS 1153/12 B ER -).


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154304

Aus den Vorschriften
über Bildungs- und Teilhabeleistungen gemäß § 28 SGB II lässt sich kein
Anspruch auf Schulgeld für den Besuch einer (privaten) Waldorfschule
ableiten(SG Berlin, Urteil v. 12.06.2012,- S 172 AS 3565/11 -).

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/sg-kassel-ubernahme-von.html

Willi S
Willi Schartema
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