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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Das Sozialgericht Dresden hebt die wiederholte Sanktionierung einer psychisch behinderten Hartz IV-Empfängerin auf - SG Dresden, Gerichtsbescheid v. 16.05.2014 - S 12 AS 3729/13 u. a.

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Das Sozialgericht Dresden hebt die wiederholte Sanktionierung einer psychisch behinderten Hartz IV-Empfängerin auf - SG Dresden, Gerichtsbescheid v. 16.05.2014 - S 12 AS 3729/13 u. a. Empty Das Sozialgericht Dresden hebt die wiederholte Sanktionierung einer psychisch behinderten Hartz IV-Empfängerin auf - SG Dresden, Gerichtsbescheid v. 16.05.2014 - S 12 AS 3729/13 u. a.

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 10, 2014 8:55 am

Einzelfallbezogenes Konfliktmanagement des Jobcenters bei behinderter Leistungsempfängerin
 
Das SG Dresden hat entschieden, dass die wiederholte Sanktionierung einer psychisch behinderten Hartz IV-Empfängerin unverhältnismäßig ist, wenn besondere Betreuungsleistungen erforderlich sind.
 
Pressemitteilung des SG Dresden vom 05.06.2014: http://www.justiz.sachsen.de/sgdd/content/887.php 



Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/


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