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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Dresden hebt zulässige Mieten für Sozialhilfe- und ALG-II-Empfänger an

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Dresden hebt zulässige Mieten für Sozialhilfe- und ALG-II-Empfänger an  Empty Dresden hebt zulässige Mieten für Sozialhilfe- und ALG-II-Empfänger an

Beitrag von Willi Schartema So Mai 05, 2013 9:26 am

Die zulässigen Mieten für Sozialhilfeempfänger und
ALG-II-Empfängern in Dresden werden teils deutlich angehoben. Wie die
Stadtverwaltung am Freitag mitteilte, werden den knapp 5700
Grundsicherungshaushalten in Dresden rückwirkend zum 1. Januar höhere Mieten
anerkannt, denen bisher nur ein Teil der Miete bezahlt wurde. Insgesamt könnten
laut Stadtverwaltung bis zu 30.000 Dresdner von der Neuregelung profitieren.

Bei 1-Personen-Haushalten steigt die zulässige Miete von 276 Euro auf 304,79
Euro. Das sind mehr als zehn Prozent.


Auch für Mehrpersonenhaushalte steigen die Summen
durchgängig. Am 30. Mai soll der Stadtrat die neuen Zahlen beschließen.

„Zum 1. Januar ist der neue Mietspiegel in Kraft getreten, außerdem wurden die
im Februar ausgewerteten Ergebnisse der Kommunalen Bürgerumfrage
berücksichtigt. Damit erfüllt die Stadt Dresden die zentrale Forderung des
Bundessozialgerichts nach Aktualität eines schlüssigen Konzeptes für die
Unterkunftskosten“, erklärt Sozialbürgermeister Martin Seidel (parteilos).

„Diese Werte sind ein Spiegelbild der Dresdner Wohnungsmarktlage“, ergänzt er.
„Dresden ist attraktiv und wächst. Die stetige Nachfrage nach Wohnraum drückt
sich vor allem in den gestiegenen Mieten aus. Mit der regelmäßigen Anpassung
der Richtwerte stellen wir sicher, dass Bürger, die auf Hilfe des Jobcenters
oder des Sozialamts angewiesen sind, nicht umziehen müssen - nur weil sie ihre
Miete nicht mehr zahlen können.


Außerdem profitieren vor allem diejenigen, die
umziehen wollen oder denen bislang ein Teil ihrer Miete nicht anerkannt wurde“,
begründet Seidel die neuen Richtwerte.

Quelle:

Anmerkung:
Der 1. Schritt
in die richtige Richtung. zu beachten ist aber folgendes:


Sozialgericht Dresden,
Urteil vom 18.09.2012, - S 38 AS 17/11 , berufung zugelassen


Die von der Landeshauptstadt Dresden auf
der Grundlage des IWU-Gutachtens im Stadtratsbeschluss vom 24.11.2011 für die
Bruttokaltmiete ab dem 01.12.2010 festgelegten Richtwerte beruhen, unabhängig
davon, dass sie nach dem Stadtratsbeschluss erst ab Dezember 2010 angewendet
werden sollen, nicht auf einem schlüssigen Konzept.


Beim Sächsischen LSG sind eine Anzahl von Verfahren anhängig bezüglich der
Frage, ob die Stadt Dresden über ein schlüssiges Konzept verfügt.



Pressemitteilung Sächsisches LSG :
01.06.2012
- Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung in
Dresden - Noch kein schlüssiges Konzept



Pressemitteilung 2013 Sächsisches LSG:
14.02.2013
- Erste Entscheidungen zu "schlüssigen
Konzepten" noch dieses Jahr erwartet

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/dresden-hebt-zulassige-mieten-fur.html


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