hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Eine Einkommenssteuererstattung ist kein Vermögen (§ 12 SGB II), sondern Einkommen im Sinne des § 11 SGB II Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (AZ: L 20 AS 15/09 ZVW) urteilte:

Nach unten

Eine Einkommenssteuererstattung ist kein Vermögen (§ 12 SGB II), sondern Einkommen im Sinne des § 11 SGB II Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (AZ: L 20 AS 15/09 ZVW) urteilte: Empty Eine Einkommenssteuererstattung ist kein Vermögen (§ 12 SGB II), sondern Einkommen im Sinne des § 11 SGB II Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (AZ: L 20 AS 15/09 ZVW) urteilte:

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 8:17 am

Eine
Einkommenssteuererstattung ist kein Vermögen (§ 12 SGB II), sondern
Einkommen i.S.d. § 11 SGB II (SG Detmold, Beschluss vom 10 Mai 2006, S
10 AS 79/06 ER; Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, § 11, Rn. 26).

Wie
das BVerwG (Urteil vom 18 Feb 1999, 5 C 35.97) dargelegt hat, steht
nicht entgegen, dass sich in der konkret bezifferten und zur Auszahlung
gebrachten Steuererstattung eine bereits vorher bestehende
Rechtsposition (hier: der gesetzliche Steuererstattungsanspruch)
realisiert.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (AZ: L 20 AS 15/09 ZVW) urteilte:

Eine
Einkommenssteuererstattung ist kein Vermögen (§ 12 SGB II), sondern
Einkommen i.S.d. § 11 SGB II (SG Detmold, Beschluss vom 10 Mai 2006, S
10 AS 79/06 ER; Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, § 11, Rn. 26).

Wie
das BVerwG (Urteil vom 18 Feb 1999, 5 C 35.97) dargelegt hat, steht
nicht entgegen, dass sich in der konkret bezifferten und zur Auszahlung
gebrachten Steuererstattung eine bereits vorher bestehende
Rechtsposition (hier: der gesetzliche Steuererstattungsanspruch)
realisiert.

Aus § 76 des aufgehobenen Bundessozialhilfegesetzes
(BSHG) als der Vorgängerregelung zu § 11 SGB II ergibt sich, dass das
"Schicksal der Forderung" nur im Falle bewußter Ansparungen von
Bedeutung ist (BVerwG, a.a.O.).

Diese Grundsätze gelten nach
neuer Rechtslage fort (vgl. insbes. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss
vom 10 April 2006, L 20 B 35/06 AS), denn insbesondere § 11 SGB II hat
ersichtlich keine Abkehr vom Regelungsinhalt des § 76 BSHG vollzogen.

Nicht
zu folgen vermag die Kammer dem Einwand des SG Leipzig (Beschluss vom
16 August 2005, S 9 405/05 ER), wonach es für diese Unterscheidung
keinen sachlichen Grund gebe und auch eine Steuererstattung auf einer
bewußten Ansparung beruhen könne.

Die vom BVerwG aufgezeigten
Unterscheidungskriterien stellen sicher, dass der Rückgriff auf
Erspartes (gleichsam seine "Zahlbarmachung") nicht als
Einkommenserzielung gewertet wird. Erst hiermit ist der gesetzlich
vorgesehene Schutz bestimmten Vermögens (§ 12 Abs. 2 und 3 SGB II)
überhaupt erst sicher gestellt.

Das Gericht verkennt nicht, dass
eine Steuererstattung das Ergebnis von Überlegungen des
Steuerpflichtigen sein, steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu
unterlassen, wenn der voraussichtliche wirtschaftliche Vorteil zu einem
späteren Zeitpunkt auch im Wege der Steuererstattung realisiert werden
kann.

In diesem Fall erscheint es möglich, eine bewusste
Ansparung im Sinne der dargestellten Rechtsprechung dann anzuerkennen,
wenn sich diese Motivation in objektiven Umständen (etwa einem Hinweis
des Steuerberaters) manifestiert. Anhaltspunkte hierfür liefert der
vorliegende Fall indes nicht. (Tacheles, 08.01.2010)

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2010/L_6_AS_15_09urteil20100601.html
http://lexetius.com/2008,4190

Gruß Willi S
Eine Einkommenssteuererstattung ist kein Vermögen (§ 12 SGB II), sondern Einkommen im Sinne des § 11 SGB II Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (AZ: L 20 AS 15/09 ZVW) urteilte: Empty
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Keine Stromschuldenübernahme bei hinreichenden Einkommen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.04.2012, - L 19 AS 556/12 B ER -
» Unter 25-jährige schwangere Tochter und ihr nicht erwerbsfähiger Vater bilden eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 30.03.2012, - L 6 AS 1930/11 B -
» Die Aufforderung an den Hilfeempfänger, eine Altersrente zu beantragen, stellt einen Verwaltungsakt dar, der eine Ermessensausübung des SGB II-Leistungsträgers notwendig macht Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss 06.2012,- L 7 AS 916/12 B ER
» Das Sparkassenzertifikat mit einem Guthaben in Höhe von 10.000,00 Euro ist berücksichtigungsfähiges Vermögen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ,Urteil vom 19.01.2012, - L 6 AS 299/11 -
» Einkommenssteuererstattung ist Einkommen. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.08.2013 - L 2 AS 166/13 NZB rechtskräftig

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten