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Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt nach Ausscheiden des minderjährigen Kindes aus der Bedarfsgemeinschaft durch Bedarfsdeckung mit eigenem Einkommen - Bildungs- und Teilhabeleistungen - Prüfung der
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Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt nach Ausscheiden des minderjährigen Kindes aus der Bedarfsgemeinschaft durch Bedarfsdeckung mit eigenem Einkommen - Bildungs- und Teilhabeleistungen - Prüfung der
Hilfebedürftigkeit anhand § 5 a ALG II-V
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.02.04.2014 - S 13 AS 235/13 - Die Berufung wird zugelassen.
Leitsätze (Juris)
Eine Personenmehrheit ist bei der Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach den Maßstäben des SGB II nur dann relevant, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II bilden.
§ 5 a ALG II-V führt ohne das Bestehen eines tatsächlichen Bedarfs an Bildungs- und Teilhabeleistungen nicht zu einer Bedarfserhöhung bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167124&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2250
Willi S
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.02.04.2014 - S 13 AS 235/13 - Die Berufung wird zugelassen.
Leitsätze (Juris)
Eine Personenmehrheit ist bei der Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach den Maßstäben des SGB II nur dann relevant, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II bilden.
§ 5 a ALG II-V führt ohne das Bestehen eines tatsächlichen Bedarfs an Bildungs- und Teilhabeleistungen nicht zu einer Bedarfserhöhung bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167124&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2250
Willi S
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