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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung für Arbeitssuchende-Vermögensberücksichtigung- minderjähriges Kind als Inhaber eines Sparbuchs-Großmutter als Verfügungsberechtigte-keine Anrechnung diesem Sparkonto zufließender Kapitalerträge als Einkommen des Minderjährigen

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Grundsicherung für Arbeitssuchende-Vermögensberücksichtigung- minderjähriges Kind als Inhaber eines Sparbuchs-Großmutter als Verfügungsberechtigte-keine Anrechnung diesem Sparkonto zufließender Kapitalerträge als Einkommen des Minderjährigen Empty Grundsicherung für Arbeitssuchende-Vermögensberücksichtigung- minderjähriges Kind als Inhaber eines Sparbuchs-Großmutter als Verfügungsberechtigte-keine Anrechnung diesem Sparkonto zufließender Kapitalerträge als Einkommen des Minderjährigen

Beitrag von Willi Schartema Di Dez 30, 2014 10:09 am

SG Karlsruhe Urteil vom 16.10.2014, S 13 AS 735/14


Leitsätze (Juris)
1. Die Hilfebedürftigkeit eines minderjährigen Leistungsempfängers nach dem SGB II entfällt nicht durch die Inhaberschaft eines Sparkontos, wenn dieses von seiner Großmutter mit der Bedingung angelegt worden ist, dass er erst ab seinem 25. Lebensjahr über das Guthaben verfügen soll, und die Großmutter das Sparbuch niemals aus der Hand gegeben hat.
 
2. Auf dieses Sparkonto zufließende Kapitalerträge sind nicht als Einkommen des minderjährigen Leistungsberechtigten anzurechnen.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174449&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: ebenso SG Gießen, Urteil vom 15.07.2014 - S 22 AS 341/12

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1766/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=e8fda588512294ce572e64e41054531a

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