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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz IV-Wohnkosten-Regelung - Bürokratische Fehlplanung Die neue Wohnkosten-Regelung für Hartz-IV Haushalte ist ärgerlich. Die Verordnung ist ein Musterbeispiel für ein überbürokratisches Konstrukt. In Büros erdacht, vielleicht gerichtsfest, aber gewiss

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Hartz IV-Wohnkosten-Regelung - Bürokratische Fehlplanung Die neue Wohnkosten-Regelung für Hartz-IV Haushalte ist ärgerlich. Die Verordnung ist ein Musterbeispiel für ein überbürokratisches Konstrukt. In Büros erdacht, vielleicht gerichtsfest, aber gewiss  Empty Hartz IV-Wohnkosten-Regelung - Bürokratische Fehlplanung Die neue Wohnkosten-Regelung für Hartz-IV Haushalte ist ärgerlich. Die Verordnung ist ein Musterbeispiel für ein überbürokratisches Konstrukt. In Büros erdacht, vielleicht gerichtsfest, aber gewiss

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 2:10 am

kaum praxistauglich.


Lieber Vermieter, hiermit bewerbe ich
mich um die von Ihnen angebotene Wohnung. Ich habe nur noch folgende
Fragen. Erstens: Wie groß ist die Gebäudefläche des Hauses, in dem die
Wohnung liegt? Ist sie 100 bis 250 Quadratmeter groß? 251 bis 500? 501
bis 1 000 Quadratmeter oder sogar größer als 1 000 Quadratmeter? Und
zweitens: Wird die Wohnung mit Heizöl, Erdgas oder Fernwärme beheizt?“


In
Berlin gibt es rund 320.000 Bedarfsgemeinschaften. Das sind Haushalte,
die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen. Die Wohnkosten für
die Bedarfsgemeinschaften in Höhe von 1,4 Milliarden Euro pro Jahr
werden zu zwei Dritteln vom Land Berlin und zu einem Drittel vom Bund
bezahlt. Für die betroffenen Haushalte gelten dabei bestimmte
Mietobergrenzen. Das Problem: Diese Mietrichtwerte wurden über Jahre
nicht verändert, während die Mieten stiegen.


Diese Fragen
wird wohl künftig jeder Empfänger von Arbeitslosengeld II bei der
Wohnungssuche stellen müssen. Denn von deren Beantwortung hängt ab, ob
er die angebotene Wohnung überhaupt beziehen darf. Der Grund dafür ist
die vom Senat erarbeitete neue Regelung zur Wohnkostenübernahme von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern, die am 1. Mai in Kraft treten soll.

Die
Verordnung ist ein wahres bürokratisches Monster. Sie listet für jede
Personenzahl pro Haushalt auf, wie viel Geld es für Wohnungen mit
Ölheizung, Gasheizung und Fernwärmeheizung gibt – jeweils abhängig von
der Gebäudefläche des Wohnhauses. So gibt es alleine für einen
Single-Haushalt statt bisher eines einzigen Mietoberwerts künftig zwölf
Mietoberwerte.


Mag sein, dass die Mietoberwerte durch die
Differenzierung in der neuen Verordnung künftig gerechter werden. Ein
gravierender Nachteil ist aber, dass die betroffenen Haushalte schon in
der ersten Bewerbungsphase um eine neue Wohnung gezwungen sind, sich als
Hartz-IV-Empfänger zu erkennen zu geben. Ihre Chancen auf dem
Wohnungsmarkt drohen sich dadurch eher zu verschlechtern. Zu einem
wahren bürokratischen Irrsinn dürfte es werden, wenn die Jobcenter die
Angaben über Wohngebäudegrößen künftig überprüfen müssen.


Die
neue Verordnung ist ein Musterbeispiel für eine überbürokratische
Regelung. In Büros erdacht, vielleicht gerichtsfest, aber gewiss kaum
praxistauglich.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/hartz-iv-wohnkosten-regelung-buerokratische-fehlplanung,10809148,15034586.html

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