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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 17, 2014 11:22 am

Hier: Aufsatz info also 14 01.pdf: http://www.info-also.nomos.de/archiv/2014/heft-1/

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2252

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