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LSG Rheinland - Pfalz: Leibrente KdU i.S.v. § 22 SGB II
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LSG Rheinland - Pfalz: Leibrente KdU i.S.v. § 22 SGB II
LSG Rheinland - Pfalz: Leibrente KdU i.S.v. § 22 SGB II
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ,Beschluss vom 03.09.2012,- L 6 AS 404/12 B ER -
§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II schließt die Berücksichtigung der Leibrente nicht aus.
Leibrentenzahlungen
führen nicht unmittelbar zu einer Vermögensvermehrung, sondern dienen
eher der Sicherung des bereits erlangten Vermögensvorteils(vgl. SG Mainz,Beschluss v. 20.03.2012,- S 10 AS 178/12 ER -).
http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/leibrentenzahlungen-als-kosten-der-unterkunft/
Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:
Regelmäßig
keine Berücksichtigung von Leibrentenzahlungen als Unterkunftskosten(so
die Rechtsauffassung der Vorinstanz - SG Mainz, Beschluss v.
01.08.2012, - S 12 AS 717/12 ER -).
Leibrentenzahlungen, die als
Gegenleistung für die Übertragung eines Hausgrundstücks zu zahlen sind,
sind im Regelfall nicht als Unterkunftskosten zu berücksichtigen, weil
ihre Übernahme zu einer Vermögensmehrung des Leistungsberechtigten
führt.
Eine ausnahmsweise Berücksichtigung von
Leibrentenzahlungen setzt voraus, dass mit einem baldigen Ende der
Leibrentenverpflichtung zu rechnen ist; hieran fehlt es jedenfalls dann,
wenn die Lebenserwartung der Leibrentenberechtigten noch 11 bzw. 19
Jahre beträgt.
http://www.jurablogs.com/de/lsg-rheinland-pfalz-leibrente-kdu-i-s-v-22-sgb-ii
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/lsg-rheinland-pfalz-leibrente-kdu-isv.html
Willi S
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ,Beschluss vom 03.09.2012,- L 6 AS 404/12 B ER -
§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II schließt die Berücksichtigung der Leibrente nicht aus.
Leibrentenzahlungen
führen nicht unmittelbar zu einer Vermögensvermehrung, sondern dienen
eher der Sicherung des bereits erlangten Vermögensvorteils(vgl. SG Mainz,Beschluss v. 20.03.2012,- S 10 AS 178/12 ER -).
http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/leibrentenzahlungen-als-kosten-der-unterkunft/
Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:
Regelmäßig
keine Berücksichtigung von Leibrentenzahlungen als Unterkunftskosten(so
die Rechtsauffassung der Vorinstanz - SG Mainz, Beschluss v.
01.08.2012, - S 12 AS 717/12 ER -).
Leibrentenzahlungen, die als
Gegenleistung für die Übertragung eines Hausgrundstücks zu zahlen sind,
sind im Regelfall nicht als Unterkunftskosten zu berücksichtigen, weil
ihre Übernahme zu einer Vermögensmehrung des Leistungsberechtigten
führt.
Eine ausnahmsweise Berücksichtigung von
Leibrentenzahlungen setzt voraus, dass mit einem baldigen Ende der
Leibrentenverpflichtung zu rechnen ist; hieran fehlt es jedenfalls dann,
wenn die Lebenserwartung der Leibrentenberechtigten noch 11 bzw. 19
Jahre beträgt.
http://www.jurablogs.com/de/lsg-rheinland-pfalz-leibrente-kdu-i-s-v-22-sgb-ii
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/lsg-rheinland-pfalz-leibrente-kdu-isv.html
Willi S
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