Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
LSG Rheinland-Pfalz: Elterngeld als Einkommen bei "Hartz IV"
Seite 1 von 1
LSG Rheinland-Pfalz: Elterngeld als Einkommen bei "Hartz IV"
Pressemeldung 7/2013 Landessozialgericht RP
Die Berücksichtigung von Elterngeld seit dem
01.01.2011 als ein die Leistung minderndes Einkommen bei der Grundsicherung für
Arbeitsuchende ("Hartz IV") ist rechtmäßig und verfassungsrechtlich
nicht beanstanden.
Dies entschied der 6. Senat des Landessozialgerichts
in einem heute veröffentlichten Urteil.
Die Kläger wandten sich mit ihrer Klage insbesondere
gegen die Berücksichtigung des Elterngeldes als Einkommen, da damit der Sinn
und Zweck dieser Leistung unterlaufen werde und es zu einer
verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung von Beziehern von
Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende komme.
Gefordert wurden monatlich um 300,00 € höhere
Leistungen.
Dem sind das Sozialgericht Koblenz und auch das
Landessozialgericht nicht gefolgt.
Das Elterngeld dürfe, wie auch das Kindergeld,
abzüglich einer Versicherungspauschale, als Einkommen berücksichtigt werden.
Dies entspreche dem ab dem 01.01.2011 geltenden Recht.
Die Gesetzesbegründung habe die Anrechnung des Elterngeldes damit
gerechtfertigt, dass die Bedarfe sowohl des Kindes als auch des betreuenden
Elternteiles im System der Grundsicherung durch die Regelleistung und die
Zusatzleistungen gedeckt seien und dem Elternteil keine Erwerbstätigkeit
zugemutet werde.
Der Gesetzgeber habe mit dem Elterngeld einen Anreiz
schaffen wollen, eine Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung eines Kindes zu
unterbrechen.
Dies sei Eltern, die Grundsicherungsleistungen
bezögen, nicht möglich, so dass ihnen die Leistung auch nicht teilweise
anrechnungsfrei belassen werden sollte. Diese Entscheidung ist aus Sicht des
zuständigen Senats des Landessozialgerichts sachlich gerechtfertigt und die
Gesetzesänderung, die mit Wirkung für die Zukunft in bestehende
Rechtsverhältnisse eingegriffen hat, genügt dem rechtsstaatlichen
Vertrauensprinzip.
Urteil vom 12.03.2013, Aktenzeichen L 6 AS 623/11
Rechtstipp:
1. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom
01.02.2013 - L 6 AS 817/12 B
Die Rechtsfrage, ob die Anrechnung von zugeflossenem Elterngeld auf die
Leistungen nach dem SGB II gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II in der hier ab 1.
Januar 2011 maßgeblichen Fassung verfassungsgemäß ist, erscheint im Hinblick
auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als nicht mehr
klärungsbedürftig.
2. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss
vom 22.10.2012 - L 14 AS 1607/12 NZB -
Die Rechtsfrage, ob die Anrechnung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II - (in der
hier ab 01. Januar 2011 maßgeblichen Fassung) von (zugeflossenem) Elterngeld im
Leistungsbezug verfassungswidrig sei, ist als geklärt anzusehen.
Hinsichtlich der Zahlung des Elterngeld werden alle elterngeldberechtigten
Personen ebenso gleichbehandelt, wie hinsichtlich der Anrechnung der Leistungen
auf das SGB II aller mit ihren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen (vgl. LSG NRW Beschluss vom 04. Januar 2012 - L 12 AS 2089/11 B).
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock -
langjähriger Sozialberater und Taemmitglied des RA L. Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/lsg-rheinland-pfalz-elterngeld-als.html
Willi S
Die Berücksichtigung von Elterngeld seit dem
01.01.2011 als ein die Leistung minderndes Einkommen bei der Grundsicherung für
Arbeitsuchende ("Hartz IV") ist rechtmäßig und verfassungsrechtlich
nicht beanstanden.
Dies entschied der 6. Senat des Landessozialgerichts
in einem heute veröffentlichten Urteil.
Die Kläger wandten sich mit ihrer Klage insbesondere
gegen die Berücksichtigung des Elterngeldes als Einkommen, da damit der Sinn
und Zweck dieser Leistung unterlaufen werde und es zu einer
verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung von Beziehern von
Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende komme.
Gefordert wurden monatlich um 300,00 € höhere
Leistungen.
Dem sind das Sozialgericht Koblenz und auch das
Landessozialgericht nicht gefolgt.
Das Elterngeld dürfe, wie auch das Kindergeld,
abzüglich einer Versicherungspauschale, als Einkommen berücksichtigt werden.
Dies entspreche dem ab dem 01.01.2011 geltenden Recht.
Die Gesetzesbegründung habe die Anrechnung des Elterngeldes damit
gerechtfertigt, dass die Bedarfe sowohl des Kindes als auch des betreuenden
Elternteiles im System der Grundsicherung durch die Regelleistung und die
Zusatzleistungen gedeckt seien und dem Elternteil keine Erwerbstätigkeit
zugemutet werde.
Der Gesetzgeber habe mit dem Elterngeld einen Anreiz
schaffen wollen, eine Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung eines Kindes zu
unterbrechen.
Dies sei Eltern, die Grundsicherungsleistungen
bezögen, nicht möglich, so dass ihnen die Leistung auch nicht teilweise
anrechnungsfrei belassen werden sollte. Diese Entscheidung ist aus Sicht des
zuständigen Senats des Landessozialgerichts sachlich gerechtfertigt und die
Gesetzesänderung, die mit Wirkung für die Zukunft in bestehende
Rechtsverhältnisse eingegriffen hat, genügt dem rechtsstaatlichen
Vertrauensprinzip.
Urteil vom 12.03.2013, Aktenzeichen L 6 AS 623/11
Rechtstipp:
1. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom
01.02.2013 - L 6 AS 817/12 B
Die Rechtsfrage, ob die Anrechnung von zugeflossenem Elterngeld auf die
Leistungen nach dem SGB II gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II in der hier ab 1.
Januar 2011 maßgeblichen Fassung verfassungsgemäß ist, erscheint im Hinblick
auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als nicht mehr
klärungsbedürftig.
2. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss
vom 22.10.2012 - L 14 AS 1607/12 NZB -
Die Rechtsfrage, ob die Anrechnung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II - (in der
hier ab 01. Januar 2011 maßgeblichen Fassung) von (zugeflossenem) Elterngeld im
Leistungsbezug verfassungswidrig sei, ist als geklärt anzusehen.
Hinsichtlich der Zahlung des Elterngeld werden alle elterngeldberechtigten
Personen ebenso gleichbehandelt, wie hinsichtlich der Anrechnung der Leistungen
auf das SGB II aller mit ihren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen (vgl. LSG NRW Beschluss vom 04. Januar 2012 - L 12 AS 2089/11 B).
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock -
langjähriger Sozialberater und Taemmitglied des RA L. Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/lsg-rheinland-pfalz-elterngeld-als.html
Willi S
Ähnliche Themen
» Umgangsrecht verfassungsrechtlich geschützt LSG Rheinland-Pfalz: Träger der Grundsicherung muss Kosten des Umgangsrechts übernehmen – auch für Fahrten in die USA Aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts sind Kosten in angemessenen Umf
» Betriebsrente kein Vermögen bei ALG II Hartz IV Urteil: Gehalt dass vom Arbeitgeber in die betriebliche Altersrente eingezahlt wird, zählt nicht zum Arbeitslosengeld II Landessozialgericht Rheinland-Pfalz mit dem Aktenzeichen AZ: L 3 AS 118/07.
» LSG Rheinland - Pfalz: Leibrente KdU i.S.v. § 22 SGB II
» LSG Rheinland- Pfalz: Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz
» Weiterleitung eines REHA-Antrags nur einmal zulässig. LSG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - L 5 KR 175/11 B ER
» Betriebsrente kein Vermögen bei ALG II Hartz IV Urteil: Gehalt dass vom Arbeitgeber in die betriebliche Altersrente eingezahlt wird, zählt nicht zum Arbeitslosengeld II Landessozialgericht Rheinland-Pfalz mit dem Aktenzeichen AZ: L 3 AS 118/07.
» LSG Rheinland - Pfalz: Leibrente KdU i.S.v. § 22 SGB II
» LSG Rheinland- Pfalz: Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz
» Weiterleitung eines REHA-Antrags nur einmal zulässig. LSG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - L 5 KR 175/11 B ER
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema