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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rheinland-Pfalz bei Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher auf Rang zwei

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Rheinland-Pfalz bei Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher auf Rang zwei  Empty Rheinland-Pfalz bei Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher auf Rang zwei

Beitrag von Willi Schartema Di Feb 12, 2013 9:36 am

Mainz/Saarbrücken (dpa/lrs) - Rheinland-Pfalz hat nach
Berlin im Ländervergleich den höchsten Anteil von Hartz-IV-Beziehern, gegen die
Sanktionen verhängt werden.


Die Quote lag im September 2012 - das sind die
aktuellsten Daten - bei 4,1 Prozent, nur in Berlin waren es mit 5,0 Prozent
noch mehr, teilte die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in
Saarbrücken der Nachrichtenagentur dpa mit.


Der Anteil der Sozialleistungsempfänger, die
Sanktionen erhalten, ist nach Einschätzung des rheinland-pfälzischen
Sozialministeriums auch ein Spiegelbild der Beschäftigungsquote.


Die Entwicklung der Erwerbstätigenzahl lief in
Rheinland-Pfalz seit Mitte der 1990er Jahre etwas besser als im
Bundesdurchschnitt.


Der häufigste Grund für Sanktionen ist, wenn sich
jemand nicht bei der zuständige Stelle meldet
.

Bundesagentur
für Arbeit zu Sanktionen


Quelle:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/rheinland-pfalz-bei-sanktionen-gegen.html

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