hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Hartz IV - Bundessozialgericht stärkt die Rechte von Alleinerziehenden. Alleinerziehenden darf nicht allein deshalb der Mehrbedarf für Alleinerziehende verwehrt werden,weil sie mit weiteren Familienangehörigen (Eltern, Schwester) unter einem Dach leben.

Nach unten

Hartz IV - Bundessozialgericht stärkt die Rechte von Alleinerziehenden. Alleinerziehenden darf nicht allein deshalb der Mehrbedarf für Alleinerziehende verwehrt werden,weil sie mit weiteren Familienangehörigen (Eltern, Schwester) unter einem Dach leben.   Empty Hartz IV - Bundessozialgericht stärkt die Rechte von Alleinerziehenden. Alleinerziehenden darf nicht allein deshalb der Mehrbedarf für Alleinerziehende verwehrt werden,weil sie mit weiteren Familienangehörigen (Eltern, Schwester) unter einem Dach leben.

Beitrag von Willi Schartema Fr Aug 24, 2012 9:10 am

BSG, Urteil
vom 23.08.2012,- B 4 AS 167/11 R -


Alleinerziehenden darf nicht allein deshalb der Mehrbedarf für
Alleinerziehende verwehrt werden,weil sie mit weiteren Familienangehörigen
(Eltern, Schwester) unter einem Dach leben.



Für die Gewährung des Mehrbedarfs komme es nicht auf die Möglichkeit an
,regelmäßig auf Unterstützung der Verwandten zurückzugreifen, sondern darauf,
ob tatsächlich regelmäßig weitere Personen an der Pflege und Erziehung der
Kinder mitwirkten.



Anmerkung: Die Vorschrift des § 21 Abs. 3 SGB 2 ermöglicht es nicht,
einer alleinerziehenden Person den Mehrbedarf für Alleinerziehende unter
Berufung auf dessen Sinn und Zweck mit der Begründung zu versagen, sie lebe mit
weiteren Familienangehörigen unter einem Dach.


Die beiden für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG
haben auf die Gesetzesbegründung für den Mehrbedarf für Alleinerziehende
abgestellt, nach der typisierend und beispielhaft davon ausgegangen wird, dass
diese wegen der Sorge für ihre Kinder weniger Zeit zum preisbewussten Einkauf
und höhere Aufwendungen für die Kontaktpflege sowie externen Rat in
Betreuungs-, Gesundheits- und Erziehungsfragen durch Fremdbetreuung haben.


Die Aufwendungen ua mit der Notwendigkeit einer zeitweisen
"Fremdbetreuung" rechtfertigen es, bei der Auslegung des Begriffs der
"alleinigen Sorge" auf den zeitlichen Umfang der tatsächlichen und
regelmäßigen Betreuung in der - neben der Schule oder Kindertageseinrichtung -
verbleibenden Betreuungszeit durch den Elternteil und das Fehlen einer
nachhaltigen Unterstützung durch andere Personen abzustellen.



Es ist eine von der Rechtsprechung zu beachtende vertretbare gesetzgeberische
Entscheidung, den Mehrbedarf von dem Umfang der regelmäßigen Betreuungsleistung
durch den Elternteil, also der tatsächlichen Ausübung ihrer elterlichen Sorge,
abhängig zu machen und nicht bereits auszuschließen, wenn - wie in dem
vorliegenden atypischen Fall - auch eine anderweitige, tatsächlich aber nicht
regelmäßig wahrgenommene Betreuung hätte stattfinden können.



Die Ausgestaltung des Mehrbedarfs, der im SGB II nicht vom Nachweis eines
konkreten Aufwands abhängt, sondern typisierend und pauschalierend bei
Vorliegen einer "alleinigen Pflege und Erziehung" in gesetzlich
fixierter Höhe angenommen wird, obliegt ebenso in erster Linie dem Gesetzgeber.



Vorinstanz: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom
11.08.2011, - L 10 AS 1691/10 -

Für die Frage, ob bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II ein Mehrbedarf
für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist, kommt es dem Wortlaut des § 21
Abs. 3 SGB II entsprechend darauf an, ob der getrennt lebende Elternteil allein
für Pflege und Erziehung des oder der Kinder sorgt.


Die Vorschrift ermöglicht es nicht, einer alleinerziehenden Person den
Mehrbedarf unter Berufung auf dessen Sinn und Zweck mit der Begründung zu
versagen, sie lebe mit weiteren Familienangehörigen (Eltern, Schwester) unter
einem Dach.


http://www.nh24.de/index.php/panorama/22-allgemein/59125-bundessozialgericht-staerken-rechte-von-hartz-iv-empfaengern

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/08/hartz-iv-bundessozialgericht-starkt-die.html


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Wenn die Familienkasse bei einem Hartz-IV-Empfänger Kindergeld zurückfordert, muss dieser Betrag unter Umständen nicht bezahlt werden.
» Die Gewährung von PKH kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil der bevollmächtigte Rechtsanwalt gleichzeitig Betreuer des Klägers ist
» Bundessozialgericht stärkt aktuell die Rechte von Hartz IV - Empfängern in Nordrhein - Westfalen- Einzelperson hat Anspruch auf angemessene Wohnfläche von bis zu 50qm und nicht nur 45 Quadratmeter!!!! BSG, Urteil vom 16.05.2012,- B 4 AS 166/11 R -
» Stromkosten dürfen nicht vom Hartz-IV-Satz abgezogen werden Zahlen Hartz-IV-Empfänger eine Miete, mit der auch die Stromkosten pauschal abgegolten sind, darf das Jobcenter diese Kosten nicht aus Arbeitslosengeld-II-Leistung herausrechnen. B 14 AS 151/10 R
» BSG Stärkt die Rechte von Hartz IV-Familien: Jugendbett statt Kindergitterbett als "Erstausstattung"

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten