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BSG Stärkt die Rechte von Hartz IV-Familien: Jugendbett statt Kindergitterbett als "Erstausstattung"
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BSG Stärkt die Rechte von Hartz IV-Familien: Jugendbett statt Kindergitterbett als "Erstausstattung"
Der 4. Senat des BSG hat vor wenigen Stunden wie folgt geurteilt:
Bei der erstmaligen
Beschaffung eines "Jugendbettes" ‑ nachdem das Kind dem "Kinderbett"
entwachsen war ‑ handelt es sich um eine Erstausstattung für die Wohnung
im Sinne von § 23 Abs 3 Satz 1 Nr 1 SGB II a. F., die auch dem Grunde
nach angemessen ist.
BSG, Urteil vom 23.05.2013 - B 4 AS 79/12 R
Anmerkung: Das ist eine
verdammt sau geile Entscheidung, welche so nicht zu erwarten war. Hier
dafr man gespannt sein auf den Volltext des Urteils.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialberater und Teammitglied des RA L. Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/bsg-starkt-die-rechte-von-hartz-iv.html
Willi S
Bei der erstmaligen
Beschaffung eines "Jugendbettes" ‑ nachdem das Kind dem "Kinderbett"
entwachsen war ‑ handelt es sich um eine Erstausstattung für die Wohnung
im Sinne von § 23 Abs 3 Satz 1 Nr 1 SGB II a. F., die auch dem Grunde
nach angemessen ist.
BSG, Urteil vom 23.05.2013 - B 4 AS 79/12 R
Anmerkung: Das ist eine
verdammt sau geile Entscheidung, welche so nicht zu erwarten war. Hier
dafr man gespannt sein auf den Volltext des Urteils.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialberater und Teammitglied des RA L. Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/bsg-starkt-die-rechte-von-hartz-iv.html
Willi S
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