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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo Mai 19, 2014 4:39 pm

Rundschreiben I Nr. 05/2011 über Umsetzung des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II; Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II

in der Fassung vom 03. April 2014 mit Wirkung zum 01. Juni 2014.
 
Quelle Rundschreiben: I Nr. 05/2011: http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2011_05.html

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1635/

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