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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Anmerkung zu: BSG 4. Senat, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 57/13 R - Autor: Dr. Thomas Sommer, Vors. RiLSG Ersatzbeschaffung ist keine Erstausstattung - oder?

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  Anmerkung zu: BSG 4. Senat, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 57/13 R - Autor: Dr. Thomas Sommer, Vors. RiLSG     Ersatzbeschaffung ist keine Erstausstattung - oder?  Empty Anmerkung zu: BSG 4. Senat, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 57/13 R - Autor: Dr. Thomas Sommer, Vors. RiLSG Ersatzbeschaffung ist keine Erstausstattung - oder?

Beitrag von Willi Schartema Mo März 09, 2015 10:40 am

Leitsatz


Der Anspruch auf eine zuschussweise Bewilligung einer Erstausstattung für eine Wohnung bei einem erneuten Bedarf setzt "von außen" einwirkende außergewöhnliche Umstände bzw. ein besonderes Ereignis voraus, die bzw. das regelmäßig geeignet sein müssen bzw. muss, den plötzlichen Untergang oder die Unbrauchbarkeit wohnraumbezogener Gegenstände zu bewirken.
 
 
Quelle Juris: http://www.juris.de/jportal/portal/t/1ogs/page/homerl.psml;jsessionid=81E3CCFA7755706238022766BE309E5E.jp75?nid=jpr-NLSR000002415&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1791/

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