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Zur Übernahme doppelter Mietaufwendungen bei Umzug RA Helge Hildebrandt, Sozialberatung Kiel:
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Zur Übernahme doppelter Mietaufwendungen bei Umzug RA Helge Hildebrandt, Sozialberatung Kiel:
In einer aktuellen Entscheidung vom 24.04.2012 hat das SG Dortmund zum
Az. S 29 AS 17/09 entschieden, dass das Jobcenter zu Übernahme doppelter
Mietaufwendungen im Zuge eines vom ihm veranlassten Umzugs verpflichtet
ist.
> Das SG Dortmund ordnet die doppelten Mietaufwendungen
zutreffend den Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II (= §
22 Abs. 3 SGB II a.F.) zu, die nach vorherigen Zusicherung durch das
Jobcenter übernommen werden können. Im vorliegenden Fall (Suche nach
einer behindertengerechten Wohnung) ging das Gericht von einer
Ermessensreduzierung auf Null aus:
Zwar stünde die
Übernahmeentscheidung grundsätzlich im Ermessen des Jobcenters
(„können“), dieses Ermessen sei vorliegend indes dahingehend reduziert,
dass nur eine Übernahme als ermessensfehlerfrei erachtet werden könne.
Denn zum einen sei behindertengerechter Wohnraum in Dortmund nur schwer
zu finden, zum anderen habe das Jobcenter selbst die Zusicherung der
Umzugskosten durch ein Umzugsunternehmen für ein Auftragsdatum erteilt,
welches notwendig die Entstehung einer Doppelmiete impliziere.
http://sozialberatung-kiel.de/2012/06/16/zur-ubernahme-doppelter-mietaufwendungen-bei-umzug/
Klage gegen JobCenter Dortmund
Urteil
des Sozialgerichts Dortmund zur Frage der Übernahme von Doppelmieten
mit Ausführungen zum Wohnungsmarkt in Dortmund bei Erdgeschosswohnungen
http://www.alz-dortmund.de/news.html
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1799897
Az. S 29 AS 17/09 entschieden, dass das Jobcenter zu Übernahme doppelter
Mietaufwendungen im Zuge eines vom ihm veranlassten Umzugs verpflichtet
ist.
> Das SG Dortmund ordnet die doppelten Mietaufwendungen
zutreffend den Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II (= §
22 Abs. 3 SGB II a.F.) zu, die nach vorherigen Zusicherung durch das
Jobcenter übernommen werden können. Im vorliegenden Fall (Suche nach
einer behindertengerechten Wohnung) ging das Gericht von einer
Ermessensreduzierung auf Null aus:
Zwar stünde die
Übernahmeentscheidung grundsätzlich im Ermessen des Jobcenters
(„können“), dieses Ermessen sei vorliegend indes dahingehend reduziert,
dass nur eine Übernahme als ermessensfehlerfrei erachtet werden könne.
Denn zum einen sei behindertengerechter Wohnraum in Dortmund nur schwer
zu finden, zum anderen habe das Jobcenter selbst die Zusicherung der
Umzugskosten durch ein Umzugsunternehmen für ein Auftragsdatum erteilt,
welches notwendig die Entstehung einer Doppelmiete impliziere.
http://sozialberatung-kiel.de/2012/06/16/zur-ubernahme-doppelter-mietaufwendungen-bei-umzug/
Klage gegen JobCenter Dortmund
Urteil
des Sozialgerichts Dortmund zur Frage der Übernahme von Doppelmieten
mit Ausführungen zum Wohnungsmarkt in Dortmund bei Erdgeschosswohnungen
http://www.alz-dortmund.de/news.html
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