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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Übernahme von Tilgungsraten bei selbstgenutztem Wohneigentum, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt.

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Zur Übernahme von Tilgungsraten bei selbstgenutztem Wohneigentum, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt.  Empty Zur Übernahme von Tilgungsraten bei selbstgenutztem Wohneigentum, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt.

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 09, 2015 5:34 pm

Das Pendel schlägt mal nach vorne und mal zurück. Nachdem das Jobcenter Kiel in zahlreichen Klage- und Eilverfahren von Kammern am SG Kiel zur Übernahme von Tilgungsleistungen für die selbstgenutzte Wohnung eines ALG II-Beziehers verurteilt bzw. verpflichtet worden war, wurden die Urteile jüngst vom Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht allesamt aufgehoben (Urteilsgründe liegen noch nicht vor) und der Anspruch auch in einem aktuellen Antragsverfahren von der 34. Kammer am SG Kiel abgelehnt (SG Kiel, Beschluss vom 04.02.2015, S 34 AS 4/15 ER).

Quelle: http://sozialberatung-kiel.de/2015/02/04/zur-ubernahme-von-tilgungsraten-bei-selbstgenutztem-wohneigentum/





Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1778/

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