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Zur Auslegung der Vorschrift des § 31 a Abs. 2 SGB II.
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Zur Auslegung der Vorschrift des § 31 a Abs. 2 SGB II.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.03.2015 - L 6 AS 332/15 B ER - und - L 6 AS 333/15 B - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde angeordnet, soweit eine Minderung des Arbeitslosengeldes II in Höhe von mehr als 30 v.H. des für den Antragsteller maßgebenden Regelbedarfs festgestellt worden ist.
2. Es ist nicht zweifelsfrei festzustellen, auf welchen Zeitpunkt hinsichtlich der Vollendung des 25. Lebensjahres abzustellen ist.
3. In Frage kommen hier zum einen der Zeitpunkt der Verwirklichung des Pflichtverletzungstatbestandes, der Zeitpunkt des Wirksamwerdens des den Wegfall feststellenden Bescheides, aber auch die Sanktionszeit selbst.
4. Der Wortlaut des § 31a Abs. 2 Satz 1 SGB II legt die Sanktionszeit nahe, da in dieser Bestimmung die Höhe der Leistung von dem Erreichen der Altersgrenze abhängig gemacht wird.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176779&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1812/
Willi S
Leitsätze (Autor)
1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde angeordnet, soweit eine Minderung des Arbeitslosengeldes II in Höhe von mehr als 30 v.H. des für den Antragsteller maßgebenden Regelbedarfs festgestellt worden ist.
2. Es ist nicht zweifelsfrei festzustellen, auf welchen Zeitpunkt hinsichtlich der Vollendung des 25. Lebensjahres abzustellen ist.
3. In Frage kommen hier zum einen der Zeitpunkt der Verwirklichung des Pflichtverletzungstatbestandes, der Zeitpunkt des Wirksamwerdens des den Wegfall feststellenden Bescheides, aber auch die Sanktionszeit selbst.
4. Der Wortlaut des § 31a Abs. 2 Satz 1 SGB II legt die Sanktionszeit nahe, da in dieser Bestimmung die Höhe der Leistung von dem Erreichen der Altersgrenze abhängig gemacht wird.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176779&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1812/
Willi S
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