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Die Vorschrift des § 1a Nr. 2 AsylbLG ist keinen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt.
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Die Vorschrift des § 1a Nr. 2 AsylbLG ist keinen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt.
Die Vorschrift des § 1a Nr. 2 AsylbLG ist keinen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt.
Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 29.08.2013 - L 4 AY 5/13 B ER rechtskräftig
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Anmerkung: Anderer Auffassung: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.2.2013 – L 15 AY 2/13 B ER
L 15 AY 2/13 B ER
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE130004305&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 29.08.2013 - L 4 AY 5/13 B ER rechtskräftig
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Anmerkung: Anderer Auffassung: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.2.2013 – L 15 AY 2/13 B ER
L 15 AY 2/13 B ER
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE130004305&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
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