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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Vorschrift des § 1a Nr. 2 AsylbLG ist keinen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt.

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Die Vorschrift des § 1a Nr. 2 AsylbLG ist keinen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt.  Empty Die Vorschrift des § 1a Nr. 2 AsylbLG ist keinen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt.

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 07, 2013 2:56 pm

Die Vorschrift des § 1a Nr. 2 AsylbLG ist keinen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt. 

Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 29.08.2013 - L 4 AY 5/13 B ER rechtskräftig

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=


Anmerkung: Anderer Auffassung: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.2.2013 – L 15 AY 2/13 B ER

L 15 AY 2/13 B ER

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE130004305&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

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