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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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VG Augsburg: Stadt Augsburg muss erneut über Sozialticket entscheiden

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 VG Augsburg: Stadt Augsburg muss erneut über Sozialticket entscheiden Empty VG Augsburg: Stadt Augsburg muss erneut über Sozialticket entscheiden

Beitrag von Willi Schartema Sa März 21, 2015 8:36 am

Die Stadt Augsburg  gewährt  SGB XII, WoGG und AsylbLG – Beziehern ein Sozialticket, schließt aber SGB II-Bezieher aus, hier sieht das VG – Augsburg einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und gibt der Stadt eine erneute Entscheidung auf.

 Mehr dazu hier: http://bayrvr.de/2014/10/07/vg-augsburg-stadt-augsburg-muss-erneut-ueber-sozialticket-entscheiden/


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1801/

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