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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Stadt Heilbronn muss nach verlorenem "Musterprozess" höhere Miete von Sozialhilfeempfängerin zahlen. SGB XII

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Stadt Heilbronn muss nach verlorenem "Musterprozess" höhere Miete von Sozialhilfeempfängerin zahlen.  SGB XII Empty Stadt Heilbronn muss nach verlorenem "Musterprozess" höhere Miete von Sozialhilfeempfängerin zahlen. SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 23, 2015 12:59 pm

SG Heilbronn, Beschluss vom 12.02.2015 - S 11 SO 1505/13

Leitsatz (Autor)

Die dem städtischen Konzept zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze zugrundeliegende Datenerhebung reicht nicht aus.

Quelle Juris : http://www.juris.de/jportal/portal/t/1bw8/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA150200348&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Anmerkung: Derzeit sind zahlreiche, mit Blick auf das "Musterverfahren" ruhend gestellte Klagen beim Sozialgericht anhängig, in denen ebenfalls streitig ist, bis zu welcher Höhe die Mietkosten von Hartz IV- sowie Sozialhilfeempfängern in Heilbronn zu übernehmen sind.

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/

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