Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Stadt Essen muss Mietzuschüsse neu berechnen.
Seite 1 von 1
Stadt Essen muss Mietzuschüsse neu berechnen.
LSG NRW, Urteil vom 28.11.2013 - L 7 AS 1121/13 und - L 7 AS 1122/13
Die Stadt Essen hat nach Ansicht des Landessozialgerichts bei der Berechnung seiner Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger falsch gerechnet.
Bislang hatte die Stadt eine Nettokaltmiete von 4,61 Euro pro Quadratmeter und zusätzlich die tatsächlichen Betriebskosten übernommen. Meist habe die Stadt unter 1,30 Euro pro Quadratmeter bezahlt. Das Gericht verpflichtet die Stadt nun, pauschale Betriebskosten von 1,94 Euro pro Quadratmeter in die Berechnung der Mietobergrenze einzubeziehen.
Die Stadt Essen prüft nun, ob sie eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht einreicht. Das Rechtsamt prüfe derzeit zudem die Möglichkeit, einen eigenen Betriebskostenspiegel für Essen zu erstellen.
Quelle: Stadt Essen muss Mietzuschüsse neu berechnen - Nachrichten - WDR.de
Dazu eine persönliche Anmerkung von RA Jan Häußler, welcher der Beistand der Hilfebedürftigen war:
Ich möchte im folgenden kurz die Ergebnisse der Verhandlung in den Verfahren L 7 AS 1121/13 und 1122/13 vor dem Landessozialgericht NRW (LSG) vom 28.11.13 zusammen fassen. Da die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vorliegen, ist diese Darstellung notwendigerweise unvollständig und nur vorläufig:
a. Der Mietspiegel kann keine Grundlage für ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Mietobergrenzen (MOG) in Essen sein.
b. Der von der Stadt Essen als angemessen betrachtete Quadratmeterpreis von 4,61 Euro ist für
Zwei-Personen-Haushalte „an der Grenze zur Rechtswidrigkeit“.
c. Die kalten Betriebskosten müssen zur Netto-Kaltmiete addiert werden und bilden als Summe die Mietobergrenze. Mangels kommunalen Betriebskostenspiegels sind die durchschnittlichen Werte für NRW mit 1,94 Euro/qm zu verwenden.
Hinweis von RA Jan Häußler an alle Betroffenen:
Es steht zu befürchten, dass vom Jobcenter erneut versucht werden wird mit Verweis auf noch anzustellende Ermittlungen eine Anpassung der MOG zu blockieren. Bereits die Erhöhung zum 01.01.10 aufgrund gestiegener Wohnflächen wurde vom Jobcenter mit zweieinhalbjähriger Verspätung umgesetzt und dann auch nicht vollständig. Mit dieser aus Sicht der Behörde „erfolgreichen“ Taktik wird nun das Jobcenter voraussichtlich versuchen, laufende Gerichtsverfahren hinauszuzögern und bei Leistungsberechtigten, die umziehen wollen, weiterhin die überholten MOG anzuwenden. Das Urteil des LSG ist jedoch rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist also sofort umzusetzen. Alle Betroffenen sollten bis zum Jahresende die Frist nutzen, um noch für das Jahr 2012 und 2013 Leistungen für die Miete vom Jobcenter nachzufordern.
Quelle: Rechtsanwalt Jan Häußler, Fachanwalt für Sozialrecht, Pferdemarkt 4, 45127 Essen,
Telefon: 0201-3603975, Telefax: 0201-3612686
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
Die Stadt Essen hat nach Ansicht des Landessozialgerichts bei der Berechnung seiner Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger falsch gerechnet.
Bislang hatte die Stadt eine Nettokaltmiete von 4,61 Euro pro Quadratmeter und zusätzlich die tatsächlichen Betriebskosten übernommen. Meist habe die Stadt unter 1,30 Euro pro Quadratmeter bezahlt. Das Gericht verpflichtet die Stadt nun, pauschale Betriebskosten von 1,94 Euro pro Quadratmeter in die Berechnung der Mietobergrenze einzubeziehen.
Die Stadt Essen prüft nun, ob sie eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht einreicht. Das Rechtsamt prüfe derzeit zudem die Möglichkeit, einen eigenen Betriebskostenspiegel für Essen zu erstellen.
Quelle: Stadt Essen muss Mietzuschüsse neu berechnen - Nachrichten - WDR.de
Dazu eine persönliche Anmerkung von RA Jan Häußler, welcher der Beistand der Hilfebedürftigen war:
Ich möchte im folgenden kurz die Ergebnisse der Verhandlung in den Verfahren L 7 AS 1121/13 und 1122/13 vor dem Landessozialgericht NRW (LSG) vom 28.11.13 zusammen fassen. Da die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vorliegen, ist diese Darstellung notwendigerweise unvollständig und nur vorläufig:
a. Der Mietspiegel kann keine Grundlage für ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Mietobergrenzen (MOG) in Essen sein.
b. Der von der Stadt Essen als angemessen betrachtete Quadratmeterpreis von 4,61 Euro ist für
Zwei-Personen-Haushalte „an der Grenze zur Rechtswidrigkeit“.
c. Die kalten Betriebskosten müssen zur Netto-Kaltmiete addiert werden und bilden als Summe die Mietobergrenze. Mangels kommunalen Betriebskostenspiegels sind die durchschnittlichen Werte für NRW mit 1,94 Euro/qm zu verwenden.
Hinweis von RA Jan Häußler an alle Betroffenen:
Es steht zu befürchten, dass vom Jobcenter erneut versucht werden wird mit Verweis auf noch anzustellende Ermittlungen eine Anpassung der MOG zu blockieren. Bereits die Erhöhung zum 01.01.10 aufgrund gestiegener Wohnflächen wurde vom Jobcenter mit zweieinhalbjähriger Verspätung umgesetzt und dann auch nicht vollständig. Mit dieser aus Sicht der Behörde „erfolgreichen“ Taktik wird nun das Jobcenter voraussichtlich versuchen, laufende Gerichtsverfahren hinauszuzögern und bei Leistungsberechtigten, die umziehen wollen, weiterhin die überholten MOG anzuwenden. Das Urteil des LSG ist jedoch rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist also sofort umzusetzen. Alle Betroffenen sollten bis zum Jahresende die Frist nutzen, um noch für das Jahr 2012 und 2013 Leistungen für die Miete vom Jobcenter nachzufordern.
Quelle: Rechtsanwalt Jan Häußler, Fachanwalt für Sozialrecht, Pferdemarkt 4, 45127 Essen,
Telefon: 0201-3603975, Telefax: 0201-3612686
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
Ähnliche Themen
» „Das BSG hat mit Beschluss vom 02.04.14 die Nichtzulassungebschwerde der Stadt Essen gegen das Urteil des LSG NRW vom 28.11.13 (L 7 AS 1121/13) zurück gewiesen. Das teilte die Geschäftsstelle des 4.Senats auf telefonische Anfrage mit.
» Stadt Heilbronn muss nach verlorenem "Musterprozess" höhere Miete von Sozialhilfeempfängerin zahlen. SGB XII
» Wie ist die Höhe der angemessenen Heizkosten bei einer Wohnung, deren Größe unterhalb der abstrakten Angemessenheit liegt, zu berechnen?
» Unterkunftskosten zu niedrig bemessen!! Mehrere Hunderttausend Euro muss die Stadt Köln nachträglich an Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger zahlen, weil ihnen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts bisher zu wenig Unterkunftskosten für ihre
» Vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz bei Streitigkeiten über Unterkunftskosten Uwe Klerks, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht, Essen
» Stadt Heilbronn muss nach verlorenem "Musterprozess" höhere Miete von Sozialhilfeempfängerin zahlen. SGB XII
» Wie ist die Höhe der angemessenen Heizkosten bei einer Wohnung, deren Größe unterhalb der abstrakten Angemessenheit liegt, zu berechnen?
» Unterkunftskosten zu niedrig bemessen!! Mehrere Hunderttausend Euro muss die Stadt Köln nachträglich an Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger zahlen, weil ihnen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts bisher zu wenig Unterkunftskosten für ihre
» Vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz bei Streitigkeiten über Unterkunftskosten Uwe Klerks, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht, Essen
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema