Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Vom Leistungsausschluss erfasst sind behinderte ebenso wie nicht behinderte Menschen, die eine im Sinne des § 7 Abs 5 SGB II abstrakt förderungsfähige Ausbildung absolvieren. Zu diesen Ausbildungen gehört auch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
Seite 1 von 1
Vom Leistungsausschluss erfasst sind behinderte ebenso wie nicht behinderte Menschen, die eine im Sinne des § 7 Abs 5 SGB II abstrakt förderungsfähige Ausbildung absolvieren. Zu diesen Ausbildungen gehört auch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
nach § 51 SGB III.
BSG, Urteil vom 17.02.2015 - B 14 AS 25/14 R
Vom Leistungsausschluss erfasst sind behinderte ebenso wie nicht behinderte Menschen, die eine im Sinne des § 7 Abs 5 SGB II abstrakt förderungsfähige Ausbildung absolvieren. Zu diesen Ausbildungen gehört auch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach § 51 SGB III.
Leitsatz ( Autor)
Auszubildenden, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Bundesagentur für Arbeit in Gestalt einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung erbracht werden, sind von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgeschlossen ( BSG Urteil vom 6.8.2014 - B 4 AS 55/13 R ).
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2015&nr=13738
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
BSG, Urteil vom 17.02.2015 - B 14 AS 25/14 R
Vom Leistungsausschluss erfasst sind behinderte ebenso wie nicht behinderte Menschen, die eine im Sinne des § 7 Abs 5 SGB II abstrakt förderungsfähige Ausbildung absolvieren. Zu diesen Ausbildungen gehört auch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach § 51 SGB III.
Leitsatz ( Autor)
Auszubildenden, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Bundesagentur für Arbeit in Gestalt einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung erbracht werden, sind von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgeschlossen ( BSG Urteil vom 6.8.2014 - B 4 AS 55/13 R ).
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2015&nr=13738
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
Ähnliche Themen
» Spezifisch auf behinderte Menschen ausgerichtete berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind nicht vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II erfasst.
» Das einem in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigten Bedürftigen gewährte Ausbildungsgeld stellt ein Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII dar.
» Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung - Ausbildung an einer Hochschule - abgeschlossene Berufsausbildung
» BSG: Fürsorge im Sinne des EFA Gleichbehandlungsgebots Fürsorge im Sinne des EFA Gleichbehandlungsgebots Europäisches Fürsorgeabkommen: In Deutschland lebender Franzose Anspruch Arbeitslosengeld II Bundessozialgericht, Urteil 2010 - B 1 4 AS 2 3/10 R
» Ausbildungsgeld nach § 107 SGB III ist zwar keine zweckbestimmte Leistung im Sinne des § 83 Abs 1SGB XII , es bleibt jedoch zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung mit Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen in voller Höhe
» Das einem in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigten Bedürftigen gewährte Ausbildungsgeld stellt ein Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII dar.
» Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung - Ausbildung an einer Hochschule - abgeschlossene Berufsausbildung
» BSG: Fürsorge im Sinne des EFA Gleichbehandlungsgebots Fürsorge im Sinne des EFA Gleichbehandlungsgebots Europäisches Fürsorgeabkommen: In Deutschland lebender Franzose Anspruch Arbeitslosengeld II Bundessozialgericht, Urteil 2010 - B 1 4 AS 2 3/10 R
» Ausbildungsgeld nach § 107 SGB III ist zwar keine zweckbestimmte Leistung im Sinne des § 83 Abs 1SGB XII , es bleibt jedoch zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung mit Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen in voller Höhe
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema