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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung - Ausbildung an einer Hochschule - abgeschlossene Berufsausbildung

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Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung - Ausbildung an einer Hochschule - abgeschlossene Berufsausbildung  Empty Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung - Ausbildung an einer Hochschule - abgeschlossene Berufsausbildung

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 20, 2014 11:54 am

Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 30.09.2014 - S 1 SO 3101/14 ER

Leitsätze (Juris)
Eingliederungshilfe (hier: Hilfe zur Hochschulausbildung) durch den Sozialhilfeträger sind auch bei bereits erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung des Hilfesuchenden nicht ausgeschlossen, sofern die Hochschulausbildung eine „angemessene“ Berufsausbildung darstellt.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173044&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1736/

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