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Spezifisch auf behinderte Menschen ausgerichtete berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind nicht vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II erfasst.
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Spezifisch auf behinderte Menschen ausgerichtete berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind nicht vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II erfasst.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.03.2014 - L 9 AS 310/13 - Die Revision wird zugelassen.
Leitsätze (Autor)
Für den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II kommt es nur auf die Art der Maßnahme und nicht darauf an, welche Leistung (Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld) bezogen wird.
Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II erfasst nicht berufsfördernde Bildungsmaßnahmen, die speziell auf behinderte Menschen ausgerichtet sind und die nicht behinderten Menschen nicht offen stehen (zu speziell für behinderte Menschen konzipierte Ausbildungen ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.06.2013 - L 34 AS 2690/12 ; Urt. v. 11.12.2013 - L 18 AS 148/11 ; vgl. auch LSG Sachen-Anhalt, Beschl. v. 17.04.2013 - L 2 AS 951/12 B ER ; abweichend insoweit LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 22.01.2014 - L 13 AS 140/11 ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169201&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu das unter dem Az.: B 4 AS 55/13 R anhängige Revisionsverfahren : Führt auch eine Ausbildung, während der Leistungen nach §§ 97 ff SGB 3 (jetzt §§ 112 ff SGB 3) bezogen werden, zum Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB 2?
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1625/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Für den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II kommt es nur auf die Art der Maßnahme und nicht darauf an, welche Leistung (Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld) bezogen wird.
Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II erfasst nicht berufsfördernde Bildungsmaßnahmen, die speziell auf behinderte Menschen ausgerichtet sind und die nicht behinderten Menschen nicht offen stehen (zu speziell für behinderte Menschen konzipierte Ausbildungen ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.06.2013 - L 34 AS 2690/12 ; Urt. v. 11.12.2013 - L 18 AS 148/11 ; vgl. auch LSG Sachen-Anhalt, Beschl. v. 17.04.2013 - L 2 AS 951/12 B ER ; abweichend insoweit LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 22.01.2014 - L 13 AS 140/11 ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169201&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu das unter dem Az.: B 4 AS 55/13 R anhängige Revisionsverfahren : Führt auch eine Ausbildung, während der Leistungen nach §§ 97 ff SGB 3 (jetzt §§ 112 ff SGB 3) bezogen werden, zum Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB 2?
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1625/
Willi S
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