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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Entziehungs- oder Versagungsbescheid nach § 66 SGB I sind nicht von der Ausnahmereglung des § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG i. V. m. § 39 Nr. 1 SGB II erfasst

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Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Entziehungs- oder Versagungsbescheid nach § 66 SGB I sind nicht von der Ausnahmereglung des § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG i. V. m. § 39 Nr. 1 SGB II erfasst  Empty Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Entziehungs- oder Versagungsbescheid nach § 66 SGB I sind nicht von der Ausnahmereglung des § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG i. V. m. § 39 Nr. 1 SGB II erfasst

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 18, 2013 8:55 pm

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom
15.01.2013 - L 3 AS 1010/12 B PKH


Begründung:

Sie haben nach der Grundregel des § 86a Abs. 1 SGG
aufschiebende Wirkung (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 3. November 2011 – L 3 AS
268/11 B PKH – JURIS-Dokument Rdnr. 23, m. w. N.; vgl. hierzu auch: Aubel, in:
Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II [3. Aufl., 2012], § 39 Rdnr. 13 und 13.1
[Aktualisierung vom 27.12.2012]).

Wenn zwischen den Beteiligte zweifelhaft ist, ob die aufschiebende Wirkung
eines Widerspruches oder einer Anfechtungsklage eingetreten ist, kann in
entsprechender Anwendung des § 86b Abs. 1 SGG durch deklaratorischen Beschluss
die aufschiebende Wirkung festgestellt werden (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom
3. September 2009 – L 3 AY 1/09 B ER – Rdnr. 19, m. w. N.; Keller, in:
Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz [10. Aufl., 2012], § 86b
Rdnr. 15, m. w. N.; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren [3. Aufl.,
2012], Rdnr. 177, m. w. N.).



Rechtstipp: Hessisches
Landessozialgericht, Beschluss vom 16.01.2012 - L 6 AS 570/11 B ER


Widerspruch und Klage gegen einen Entziehungsbescheid entfalten aufschiebende
Wirkung


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=158735&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/widerspruch-und-anfechtungsklage-gegen.html

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